Unfaire Bürgerentscheide in Velbert, Pressemitteilung von Mehr Demokratie NRW vom 15.12.2010

Mehr Demokratie kritisiert neue Abstimmungsregeln
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die am Dienstag vom Velberter Rat beschlossenen neuen Regeln für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt kritisiert. Gegen die Stimmen von Grünen und Linken hat der Rat entschieden, dass Abstimmungen zukünftig räumlich und personell von Wahlen zu trennen sind, wenn diese am gleichen Tag stattfinden. „Diese Änderungen sind unnötig und bürgerfeindlich“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sie verkomplizierten die Stimmabgabe und verringerten die Erfolgschancen für Bürgerbegehren. „De facto finden damit in Velbert wohl Bürgerentscheide nicht mehr zusammen mit Wahlen statt“, fürchtet Slonka.
Der Rat hat die Änderung der Bürgerentscheid-Spielregeln aufgrund einer Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Innenministeriums beschlossen. Das Ministerium führt darin auf, dass Gefahren wie die Vermischung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen oder der Einwurf des Stimm- und Abstimmungszettels durch die jetzt in Velbert getroffene Regelung vermieden werden können. Das Innenministerium teilt in seinem Schreiben aber auch die Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf, laut der es „nicht notwendig“ gewesen wäre, die Spielregeln für Bürgerentscheide in Velbert zu ändern.
Nach Angaben von Mehr Demokratie hat es in der Vergangenheit bei zahlreichen Bürgerentscheiden, die zusammen mit Wahlen stattfanden, nie Probleme gegeben. „Es gab also keinen äußeren Anlass für die Entscheidung des Velberter Rates“, stellt Geschäftsführer Slonka fest. Kritik kommt auch von Seiten des Verwaltungsrechtsexperten Robert Hotstegs aus Düsseldorf. „Mit der vorgeschlagenen Regelung übernimmt der Rat der Stadt Velbert die Verantwortung für eine Vervielfachung von Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Bürgerentscheiden“,  so der Rechtsanwalt. Aus Formulierung und Begründung der Änderung werde deutlich, dass die gemeinsame Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden in der Sache nicht gewollt sei.
Mit der Trennung der Räumlichkeiten ist auch die Absicht verbunden, zukünftig weniger Abstimmungsräumlichkeiten als Wahllokale zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den 69 Wahllokalen soll es nur 25 Abstimmungslokale geben. „Die Wähler müssten also teilweise an zwei ganz verschiedenen Orten ihre Stimme abgeben“, kritisiert Slonka. Dies sei schon deshalb bedenklich, weil die Zuteilung einzelner Abstimmungslokale zu den Wahlbezirken offensichtlich auch themenorientiert vorgenommen werden soll. Betrifft das Abstimmungsthema etwa einen Stadtteil besonders, kann das Netz der Abstimmungslokale in anderen Stadtteilen ausgedünnt werden.
„ Insgesamt erschwert das neue Verfahren das Überspringen der Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid“, bedauert Slonka. Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, braucht es nämlich nicht nur die Unterstützung der Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Und dieses Quorum wird bei jeder zweiten Abstimmung in NRW nicht erreicht.