Bürgerbegehren: Politiker ziehen vor das Verwaltungsgericht , Rheinische Post vom 08.03.2011

von Ulrich Schwenk

Voerde (RP) Die Ratsmitglieder Holger Mrosek (Grüne), Joachim Kinder (Die Linke) und Christian Garden (WGV) haben Klage eingereicht. Sie wollen das Verwaltungsgericht Düsseldorf prüfen lassen, ob das Bürgerbegehren zur Verlagerung der Friedrichsfelder Sportstätten tatsächlich formal unzulässig ist. Die Unzulässigkeit hat der Stadtrat am 26. Januar mehrheitlich festgestellt und sich dabei auf die Einschätzung des städtischen Rechtsamts sowie des Städte- und Gemeindebunds gestützt. „Diese Ratsentscheidung wollen wir nicht auf sich beruhen lassen“, sagte Kinder gestern der RP.

Mrosek, Kinder und Garden lassen sich von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs vertreten. Die Initiatoren von Bürgerbegehren zu beraten und vor Gericht zu vertreten, bildet seit 1994 ein Spezialgebiet der Kanzlei. Rechtsanwalt Robert Hotstegs gehört dem Landesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie“ an. Der Verein hat Grüne, Linke und Wählergemeinschaft Voerde (WGV) dabei unterstützt, das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.

Parteien tragen die Kosten

Grüne, Linke und WGV wollen verhindern, dass für den Neubau von Sportanlagen in Friedrichsfeld der Wald auf dem Babcockgelände gefällt wird. Daher strengten sie ein Bürgerbegehren an und sammelten dafür fast 2700 gültige Unterschriften von Voerder Bürgern. Auf ein zulässiges Begehren würde ein Bürgerentscheid folgen; dann würden die Einwohner auf Wahlzetteln ihren Willen kundtun.

Laut Kinder ist die Klage am 28. Februar eingereicht worden. An diesem Tag lief die gesetzliche Frist für einen juristischen Einspruch gegen die Unzulässigkeit des Voerder Bürgerbegehrens ab. „Es hat so lange gedauert, weil wir erst die Kosten abklären mussten, die mit der Klage verbunden sind“, erläuterte Linke-Fraktionschef Kinder. Ihm zufolge werden die Ortsverbände der drei Parteien, die hinter der Klage stehen, die Kosten übernehmen.

Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“, schätzt die Anwaltskosten in erster Instanz auf 1000 bis 1500 Euro. Verlieren die Kläger, müssen sie auch die Gerichtskosten übernehmen, insgesamt könnten demnach bis zu 2000 Euro auf die Parteien zukommen.

Bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Entscheidung trifft, kann laut Slonka ein halbes Jahr vergehen. Bindend sei das Urteil nicht, das letzte Wort habe wiederum der Voerder Stadtrat.

Die Begründung der Klage lag gestern im Rathaus noch nicht vor. Daher gab Bürgermeister Leonhard Spitzer auch noch keine Stellungnahme ab. Die Verwaltung will über die Klage in der kommenden Ratssitzung am 15. März informieren.