Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 11.04.2019

::: Pressemitteilung 2/2019 :::

Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft
Landtag verankert Verfassungsbeschwerde in der Verfassung, sie gibt es bereits seit Januar 2019

Düsseldorf. Nachdem der Landtag am Mittwoch eine Änderung der Landesverfassung beschlossen hat, haben verschiedene Medien und Presseagenturen darüber berichtet, hierdurch sei die Verfassungsbeschwerde erstmalig auf Landesebene eingeführt worden. Dies ist falsch, wie der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs klarstellt. Die Individualverfassungsbeschwerde war bereits zum Jahresbeginn 2019 eingeführt worden, allerdings im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. „Damit können schon seit dem 1.1. Verfassungsbeschwerden in Münster erhoben werden. Die Verfassungsänderung stellt lediglich sicher, dass dies auch dauerhaft der Fall ist, unabhängig von einfachen Mehrheiten im Landtag.“

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Beurteilungen und Beförderungen im NRW-Justizvollzug rechtsfehlerhaft, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.03.2019, Az. 13 L 3679/18

Nachdem das Beurteilungswesen der Polizei in NRW bereits gerichtlich unter erheblicher Kritik steht, weil die dienstlichen Beurteilungen nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügen und keine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis besteht, war es nur eine Frage der Zeit bis auch andere große Behördenbereiche betroffen sind.

Nun liegt die erste Entscheidung aus dem Bereich des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs vor. Im konkreten Fall scheiterte zwar ein Eilantrag eines unterlegenen Konkurrenten, gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber deutlich gemacht, dass dies an den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls läge. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wohl alle derzeit vorhandenen Beurteilungen im Justizvollzug rechtswidrig sein dürften, ebenso alle darauf basierenden Beförderungsentscheidungen.

Beamtinnen und Beamten, die momentan in Beförderungsverfahren unterliegen, ist daher dringend zum gerichtlichen Eilrechtsschutz zu raten.

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Behörden müssen berufliche Entwicklung von Gleichstellungsbeauftragten von Amts wegen aktiv nachzeichnen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Hinweis v. 20.03.2019, Az. 10 K 12452/16

Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit sind im Beamtenrecht regelmäßig nicht nur mit besonderen Pflichten, sondern auch Rechten ausgestattet. Ihre berufliche Entwicklung soll nämlich weder innerhalb der Amtszeit noch im Nachhinein davon beeinflusst werden, ob sie Gleichstellungsthemen besonders engagiert/tatkräftig/erfolgreich/gut/schlecht/nachlässig bearbeitet haben. Sie sollen insbesondere keinen Nachteilen ausgesetzt werden.

Dies hindert Behörden nicht daran, betroffene Beamtinnen gleichwohl anders zu behandeln. So vertritt etwa die Bundesagentur für Arbeit seit einigen Jahren die Auffassung ihre internen Handbücher zur Personalverwaltung gingen als Dienstanweisungen Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen vor.

In einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf soll daher die sogenannte „fiktive Nachzeichnung“ der beruflichen Entwicklung erstritten und durchgesetzt werden.

In einem ernstzunehmenden Hinweis hat die Berichterstatterin die Behörde nun auf die Vorberatung der Kammer aufmerksam gemacht und dabei folgendes ausgeführt:

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Vollstreckung eines qualifizierten Dienstzeugnisses, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 02.04.2019, Az. 3 M 141/18

Vollstreckungsverfahren zwischen Beamten und Dienstherrn kommen (glücklicherweise) selten vor. Auch Rechtsstreitigkeiten um Dienstzeugnisse sind kaum zu finden. Deshalb findet ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln unsere besondere Aufmerksamkeit.

Vorangegangen waren gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten zwischen der betroffenen Beamtin und dem betroffenen Dienstherrn. Alle Streitigkeiten konnten durch einen vor Gericht geschlossenen Vergleich beigelegt werden, der auch eine Regelung zur Erstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses enthielt. Die Formulierung lautete:

Die Beklagte erstellt der Klägerin ein wohlwollendes Dienstzeugnis, welches nach § 92 Abs. 3 Satz 2 LBG NRW auch zu den ausgeübten Tätigkeiten und Leistungen Auskunft gibt und in dem die Leistung mit „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bewertet wird. Es erfolgt eine vorherige Abstimmung der Parteien über die konkreten Inhalte.

Auszug aus dem Vergleich

In der Folgezeit war sodann streitig, ob diese Klausel des Vergleichs erfüllt worden sei.

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Ombudsstelle Feuerwehr bis Ende Mai erreichbar

Die vor einem Jahr durch die Stadtverwaltung Köln eingerichtete externe „Ombudsstelle Feuerwehr“ führt ihre Tätigkeit bis Ende Mai diesen Jahres fort. Die Ombudsstelle war im Frühjahr 2018 eingerichtet worden, um Beschwerden, Anregungen und Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr, sowie des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz entgegenzunehmen. Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, hatte das Angebot seinerzeit kurzfristig telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt. Die Rahmenvereinbarung war zunächst auf ein Jahr befristet und wurde nun für das Frühjahr 2019 verlängert.

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Der Dienstweg braucht manchmal einen Ausweg…, 123recht.net vom 21.02.2019

Projektbeispiel: Ombudsstelle Feuerwehr

Wenn es im Amt knallt, wenn sich Mitarbeitende über Vorgesetze ärgern, wenn Vorgesetzte an Schichtplänen verzweifeln, wenn bestimmte Arbeitsgeräte fehlen, wenn wichtige Informationen nicht alle Betroffenen erreichen… die Liste ist unendlich lang, warum es Grund genug geben kann, sich zu beschweren. Verwaltungen und Behörden unterscheiden sich dabei erst einmal nicht von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Aber ihre Strukturen sind andere. Und sie kennen das Beamtenrecht, das für alle Beschwerden streng den Dienstweg vorschreibt. Damit muss die Beschwerde oft genau an denjenigen adressiert werden, den man kritisiert und der derartige Beschwerden vielleicht auch nicht bearbeitet, sondern eher den Beschwerdeschreiber drangsaliert. Ein Dilemma. „Der Dienstweg braucht manchmal einen Ausweg…, 123recht.net vom 21.02.2019“ weiterlesen

Fragen und Antworten zur Anfechtung der Wahl 2017, Vorabdruck KammerMitteilungen 1/2019

Am 14.12.2018 verkündete der AGH NRW sein Urteil über die Anfechtung der Vorstandswahl am 26.04.2017 und erklärte diese für ungültig (1 AGH 39/17). Nachfolgend werden die häufigsten Fragen zu diesem Verfahren beantwortet.

Aus welchen Gründen wurde die Wahl für ungültig erklärt?

Der AGH stützt seine Entscheidung darauf, dass der Präsident der Kammer seinen Rechenschaftsbericht als Wahlkampfrede missbraucht und dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt habe. Von den Klägern vorgetragene Wahlfehler („Chaos in der Kammerversammlung“) seien dagegen pauschaler Natur oder Einzelfallbeobachtungen, die nicht die Annahme zulassen, dass gerügte Fehler, die den Ablauf der Wahl betreffen, für das Wahlergebnis ausschlaggebend gewesen sein könnten. Das vollständige Urteil ist auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer veröffentlicht (www.rak-dus.de/news/page/3/).

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Adressierungsprobleme im elektronischen Rechtsverkehr: Die Krux, das zuständige Gericht zu finden, ZAP 2019, 49

Der elektronische Rechtsverkehr im Allgemeinen und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) im Besonderen haben bereits für Furore gesorgt. Doch selbst wenn Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden ihn mit Leben füllen wollen: Die Tücke dabei liegt manchmal im Detail. […]

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Beurteilungssystem der Polizei in NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2018, Az. 2 K 17925/18

Seit einigen Monaten befindet sich das Beurteilungssystem der nordrhein-westfälischen Polizei in ernstzunehmender juristischer Diskussion. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bislang bereits im Rahmen von Eilverfahren (Konkurrentenstreitigkeiten) dienstliche Beurteilungen für rechtswidrig erklärt. Nachdem das Land zunächst Entscheidungen rechtskräftig werden ließ, verteidigte es sich aber weiter in laufenden Klageverfahren.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat daher nun kurz vor Weihnachten eine Kammerentscheidung getroffen, die seit Dienstag online veröffentlicht ist. Die dortigen Ausführungen sind weit über den konkreten Fall hinaus auf alle dienstlichen Beurteilungen von Polizistinnen und Polizisten übertragbar.

Gerade weil es nämlich an einer einheitlichen Beurteilungspraxis und an einer fehlenden Gewichtung der Beurteilungsmerkmale mangelt, ist das Land nach Auffassung des Gerichts auch nicht in der Lage im Rahmen von Beförderungsentscheidungen festzustellen, wer eigentlich „Bester“ im Sinne einer Bestenauslese ist. Damit sind aktuell kaum Beförderungen möglich. Jedem unterlegenen Konkurrenten und jeder unterlegenen Konkurrentin wäre rein vorsorglich dazu zu raten, Rechtsschutz bei Gericht zu suchen und die Beförderungen vorläufig zu stoppen.

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kleine Mediationsstatistik (Stand: 05/2026)

Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.

Daneben bieten die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten an, nämlich die Mediation: Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe einer/eines zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichter:in gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen.

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