In der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit findet seit vielen Jahren schon der „Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit“ Anwendung. Er wurde zuletzt in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen veröffentlicht und befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Mit dem Katalog werden – soweit nicht auf gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden hingewiesen wird – Empfehlungen ausgesprochen, denen das Gericht bei der Festsetzung des Streitwertes bzw. des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 Abs. 1 RVG) aus eigenem Ermessen folgt oder nicht. Das bedeutet im Klartext: Abweichungen sind jedem Gericht jederzeit möglich.
Gleichzeitig bietet der Katalog aber auch die Gewähr dafür, dass der Rechtsuchende mit einer gewissen Verlässlichkeit seine prozessualen und finanziellen Chancen und Risiken einschätzen und kalkulieren kann.
Ein Gegenstück für die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit der ev. Kirche fehlt. Es ist aber aus unserer anwaltlichen Sicht dringend erforderlich, weil kirchliche Rechtsprechung sich zum Teil grundsätzlich von staatlicher Rechtsprechung löst (so etwa im kirchlichen Disziplinarrecht) oder weil Gegenstände des Kirchenrechts (wie etwa der Wartestand) im staatlichen Recht nicht entschieden worden sind.
Wir haben daher eine – naturgemäß unvollständige – Liste aufgestellt, in der wir aus unserer anwaltlichen Sicht wesentliche Entscheidungen zum Gegenstandswert bzw. Streitwert zusammengestellt haben. Wir sind bemüht, diese Datenbank regelmäßig zu erweitern, zu ergänzen und zu aktualisieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Vorschlägen und auch gerne zur Einsendung eigener Streitwertentscheidungen direkt an Rechtsanwalt Robert Hotstegs.
Ziffer | Beschreibung | staatliche Regelung | kirchlicher Tatbestand | Kirchengericht | Streitwert |
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10. | Beamtenrecht | Pfarrdienstrecht / Kirchenbeamtenrecht | |||
10.1 | (Großer) Gesamtstatus: Begründung, Umwandlung, Bestehen, Nichtbestehen, Beendigung eines Beamtenverhältnisses, Versetzung in den Ruhestand | § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, 2, S. 2,3 GKG | |||
10.2 | (Kleiner) Gesamtstatus: Verleihung eines anderen Amtes, Streit um den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung, Zahlung einer Amtszulage, Verlängerung der Probezeit | § 52 Abs. 5 S. 4 i.V.m. S.1-3GKG: Hälfte von 10.1 | |||
keine Entsprechung im staatlichen Recht! | Versetzung in den Wartestand | Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 21.11.2016, Az. KVwG 4/2016 | Auffangwert (5.000,– €) | ||
10.3 | Neubescheidung eines Beförderungsbegehrens | Hälfte des sich aus § 52 Abs. 5 S. 4 GKG ergebenden Betrages (1/4 von 10.1) | |||
10.4 | Teilstatus: Streit um Umfang / Teilzeitbeschäftigung, um Übergang von Teilzeit auf Vollzeit, höhere Versorgung, Besoldung oder Zulagen sowie Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei Versorgung, Zeiten für BDA, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung | 2-facher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus bzw. des erstrebten Unfallausgleichs etc. | Teilstatus: höhere Besoldung | Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 15.02.2019, Az. KVwG 4/2017 | 2-facher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus |
10.5 | dienstliche Beurteilung | Auffangwert | |||
10.6 | Streit um Nebentätigkeit | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag | |||
10.7 | Gewährung von Trennungsgeld | Gesamtbetrag des Trennungsgeldes, höchstens Jahresbetrag | |||
10.8 | Anerkennung eines Dienstunfalles | Auffangwert | |||
10.9 | Bewilligung von Urlaub | Auffangwert | |||
keine Entsprechung im staatlichen Recht! | Grundsatzentscheidung eine Pfarrstelle im Entsendungsverfahren zu besetzen | Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 08.04.2019, Az. KVwG 5/2017 (KVwG 5/2018) | Auffangwert (5.000,– €) | ||
keine Entsprechung im staatlichen Recht! | Entsendung auf eine Pfarrstelle | Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Beschluss v. 08.04.2019, Az. KVwG 5/2017 (KVwG 5/2018) | Auffangwert (5.000,– €) | ||
22. | Kommunalrecht | ||||
22.1 | Kommunalwahl | Kirchenvorstandswahl | |||
22.1.1 | Anfechtung durch Bürger | Auffangwert | |||
22.1.3 | Anfechtung durch Wahlbewerber | mindestens 7.500,– € | Anfechtung durch Wahlbewerber:in | Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Beschluss v. 02.12.2022, Az. I 14/21 | 5.000,– € |
22.5 | Kommunalaufsicht | 15.000,– € | |||
22.7 | Kommunalverfassungsstreit | 10.000,– € | |||
— | Disziplinarrecht | ||||
Im staatlichen Disziplinarrecht findet der Streitwertkatalog keine Anwendung! | |||||
Antrag auf Fristsetzung gem. § 66 DG.EKD | Kirchengericht der Ev. Kirche in Deutschland, Disziplinarkammer, Beschluss v. 03.08.2023, Az. 0134/3-2022 | 5.000,– € | |||
Kirchengerichtshof der Ev. Kirche in Deutschland, Gem. Senat in Disziplinarsachen, Beschluss v. 17.10.2017, Az. 0125/5-2017 | 2.500,– € | ||||
Einstellungsverfahren gem. § 66 Abs. 3 DG.EKD | Kirchengerichtshof der Ev. Kirche in Deutschland, Gem. Senat in Disziplinarsachen, Beschluss v. 17.10.2017, Az. 0125/5-2017 | 2.500,– € |