Räumung im Hambacher Forst: Innenministerium wollte Polizeidaten mit RWE teilen, fragdenstaat.de v. 26.11.2019

Die nordrhein-westfälische Regierung ließ 2018 den Hambacher Forst für den Braunkohleabbau räumen. Wir veröffentlichen erstmals Dokumente zu Absprachen zwischen Innenministerium und RWE. Sie zeigen: Das Ministerium wollte Bilder und GPS-Daten von Baumhäusern an RWE weitergeben. Das Unternehmen sollte mit den Informationen privatrechtlich gegen die Baumhäuser vorgehen.

Die Räumung des Hambacher Forst im Sommer 2018 ist heute ein Fall für die Akten. Wir veröffentlichen erstmals Unterlagen zu Absprachen zwischen dem Innenministerium und RWE. Aus diesen geht hervor, dass das Ministerium RWE anbot, Bilder und GPS-Standorte der Baumhäuser weiterzugeben. RWE sollte damit privatrechtliche Räumungsanträge gegen die Baumhäuser stellen. Die Daten der Polizei Aachen erlaubten die exakte Bestimmung der Baumhäuser. Diese sei notwendig für „schlüssige“ und damit rechtssichere Räumungsanträge. Zuvor argumentierte RWE, dass sie selbst nicht die nötigen Informationen erlangen könnten.

Gegenüber FragDenStaat kommentiert der Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs:

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Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

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Ombudsstelle für Freiwillige Feuerwehr Plettenberg nimmt Tätigkeit auf, Tach! v. 08.08.2019

Erste Einrichtung dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr – Disziplinarverfahren gegen sieben Feuerwehrleute davon unberührt

Von Bernhard Schlütter

Plettenberg. Infolge der Auseinandersetzung innerhalb der Feuerwehr hatte der Stadtrat am 2. Juli die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Diese Ombudsstelle nimmt nun am 15. August ihre zunächst auf ein Jahr befristete Tätigkeit auf.

Unabhängig davon wurden von Bürgermeister Ulrich Schulte Disziplinarverfahren gegen sieben Mitglieder der Löschgruppe Holthausen eingeleitet. Begründet werden diese mit „deren öffentlichkeitswirksamer Vorgehensweise gegen den Wehrleiter“.

In einer Pressemitteilung informieren Robert Hotstegs als externer Vertrauensanwalt und Hans-Peter Kapitain als zuständiger Fachbereichsleiter der Stadt Plettenberg über Aufgaben und Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Ombudsstelle. Hier ist die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.

Es handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch, per E-Mail und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.

Vertraulich und transparent

“Wir übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten Vertrauensanwalts.”, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und Hinweise erfasst. “Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim Informanten.” Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten, verbleiben bei den Anwälten.

Will ein Beschwerdeführer, dass “seine” Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden abzubilden. “Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten Anliegen geworden ist”, so Hotstegs.

Ab 15. August rund um die Uhr erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.

Ombudsstelle Feuerwehr ab 15. August erreichbar, Stadt Plettenberg, Pressemitteilung v. 02.08.2019

Die Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.

Es handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.

vertraulich und transparent

„Wir übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten Vertrauensanwalts.“, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und Hinweise erfasst. „Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim Informanten.“ Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten, verbleiben bei den Anwälten.

Will ein Beschwerdeführer, dass „seine“ Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden abzubilden. „Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten Anliegen geworden ist“, so Hotstegs.

ab 15.08.2019 rund um die Uhr erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
plettenberg@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019

Plettenberg – Wann nimmt die Ombudsstelle ihre Arbeit auf? Nachdem vor drei Wochen die Rede davon war, dass es zum 1. August klappen könnte, wird jetzt der 15. August als Starttermin anvisiert.

Der zuständige Rechtsanwalt Robert Hotstegs erklärte dazu: „Aufgrund der vielen Vorbereitungen wäre ein Start zum 1. August übers Knie gebrochen gewesen. Wir planen nun den Start für den 15. August.“ „Feuerwehr-Ombudsstelle in Plettenberg: Start am 15. August?, Süderländer Tageblatt v. 01.08.2019“ weiterlesen

Was macht die Ombudsstelle?, Süderländer Tageblatt v. 19.07.2019

Details zur Ombudsstelle

Plettenberg – Der Stadtrat hat seinen einhelligen Beschluss für eine Ombudsstelle im Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung gegeben. Damit wird die Vermittlungsstelle im August eingerichtet. Aber welche Aufgaben wird sie haben? Wer darf sich mit Hinweisen einbringen? Diese Fragen beantworten wir heute.

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Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, ZAP 2019, 689

Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf

I.    Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen und Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt

Im Frühjahr 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesverfassung geändert und sowohl die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in „seiner“ Verfassung verankert. Vielfach ist dies als Einführung der Rechtsinstrumente wahrgenommen worden, obwohl die Individualverfassungsbeschwerde bereits einfachgesetzlich zum 1.1.2019 eingeführt worden war (vgl. Amos, Individualbeschwerde nun auch in NRW-Verfassung verankert, www.lto.de/recht/nachrichten/n/nrw-landtag-individual-verfassungsbeschwerde-verankert-einfuehrung-januar/).

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Landtagswahl Sachsen: Zurück­wei­sung mit Ansage, lto.de v. 10.07.2019

Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.

Die Wogen gehen hoch. Der Landeswahlausschuss Sachsen hat in der vergangenen Woche nur 18 Plätze der Liste der Alternative für Deutschland (AfD) für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen zugelassen. Die Partei hatte ihre Kandidaten an zwei Parteitagen aufgestellt, die Landeswahlleiterin ließ von den zwei von der AfD eingereichten Listen nur die mit den Kandidaten 1-18 für die Landtagswahl zu, die sie in einer ersten Aufstellungsversammlung nominiert hat. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem weiteren Termin nominiert wurden, sind ausgeschlossen.

Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.

Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass keine einheitliche Aufstellung stattgefunden habe. Die Verfahren im ersten Termin im Februar und im zweiten Termin im März hätten sich wesentlich unterschieden, sodass am Ende einer knapp dreistündigen Verhandlung im Landeswahlausschuss die Ansicht überwog, es liege keine einheitliche Aufstellungsversammlung vor.

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Feuerwehr-Streit: Ombudsstelle soll kommen, come-on.de v. 02.07.2019

Plettenberg – Um den Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung Plettenbergs beizulegen, schlägt Bürgermeister Ulrich Schulte die zeitnahe Einrichtung einer Ombudsstelle vor.

Deren Hauptaufgabe soll die „verständliche und vermittelnde Aufbereitung von Hinweisen und Anregungen“ sein, wie das Stadtoberhaupt in der Vorlage zur Ratssitzung für den morgigen Dienstag, 2. Juli (17 Uhr, Ratssaal), schreibt. „Eine nachträgliche Aufarbeitung der Frage, ob einzelne Löschgruppen-Mitglieder sich in bestimmter Weise öffentlich verhalten durften, ist daher ausgeschlossen.“ Bei der Einrichtung der Ombudsstelle sollte man sich an der Stadt Köln orientieren, die noch bis Ende Mai 2019 eine solche Stelle befristet eingerichtet besaß. Die Ombudsstelle war mit neutralen Personen der Düsseldorfer Kanzlei Hotstegs besetzt worden. Diese sollte laut Bürgermeister Schulte auch für Plettenberg beauftragt werden.

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