30,- Euro-Pauschale für Opt-Out in NRW ist verfassungswidrig (Themenseite)

Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen ist nach einem Gutachten unserer Kanzlei und einem Gutachten von Prof. Dr. Frank-Rüdiger Jach, HAW Hamburg, in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig. Es verstößt sowohl gegen das Bestimmtheitsgebot und den Vorbehalt des Gesetzes als auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Daneben setzt die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu NRW) die notwendige europäische Richtlinie nicht vollständig um, sodass § 5 AZVOFeu NRW europarechtswidrig ist.

Bis zu einer etwaigen Neuregelung ist daher – jedenfalls im Wege des Schadensersatzes – auf die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze des Landesbeamtengesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbesoldungsgesetz NRW in Verbindung mit der Mehrarbeitsvergütungsverordnung zurückzugreifen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat über diesen Fragen erstmalig zu entscheiden gehabt und die Klagen abgewiesen. Dies wurde mit einem Verstoß gegen Treu und Glauben begründet, ob Gesetz und Verordnung europarechts- oder verfassungswidrig sind, blieb dabei offen. Gegen zwei Entscheidungen haben die betroffenen Feuerwehrbeamten die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW beantragt. Auch das dritte weitere Urteil ist nicht rechtskräftig. „30,- Euro-Pauschale für Opt-Out in NRW ist verfassungswidrig (Themenseite)“ weiterlesen

das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13

In einer ausführlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln eine dienstliche Beurteilung der Finanzverwaltung NRW aufgehoben. Hauptkritikpunkt ist der Ansatz, dass das Kriterium der Führungsförderungseignung (FFE) in rechtswidriger Form Eingang in Beurteilungen findet. Nach den Feststellungen des Gerichts wird das Kriterium nämlich nicht vom Vorsteher eines Finanzamtes als Beurteiler vergeben, sondern durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion. Daher teilt der Beurteiler das Kriterium quasi nur noch „nachrichtlich“ mit. Dies ergibt sich aber nicht aus der Beurteilung selbst. Damit ist das Kriterium nicht plausibel und beruht nicht auf Erkenntnissen des Beurteilers. Hiervon dürfte eine Vielzahl von Beurteilungen betroffen sein. Diese sind ggf. mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anzufechten und durch die Gerichte entsprechend aufzuheben. Sodann ist die Finanzverwaltung verpflichtet, eine neue rechtmäßige Beurteilung zu erstellen. „das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13“ weiterlesen

Schlussanträge an den EuGH: Altersdiskriminierung von Beamten im Besoldungsrecht festgestellt

Der zuständige Generalanwalt Yves Bot hat heute seine Schlussanträge unter anderem zu der Frage vorgelegt, ob das frühere Besoldungssystem für deutsche Bundesbeamte und Berliner Landesbeamte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß und die etwaige Diskriminierung im Rahmen der Berliner Überleitungsregelung für Bestandsbeamte noch fortbesteht. Die hierzu geführten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin sind auch für nordrhein-westfälische Verfahren von Interesse, so hat u.a. das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf entsprechende Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt. „Schlussanträge an den EuGH: Altersdiskriminierung von Beamten im Besoldungsrecht festgestellt“ weiterlesen

„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013

Von Volker Eckert

Dirk Elbers und Mitarbeiter der Stadt demonstrieren gegen den „Kommunalsoli“. Ein Jurist kritisiert das.

Düsseldorf. Der Landtag ist sonst nicht der Arbeitsort von Oberbürgermeister Dirk Elbers und seiner Verwaltung. Mittwochmorgen tauchte er dort trotzdem mit einer Delegation auf, um gegen den Kommunalsoli zu protestieren. Als Wortführer von mehr als 50 Kommunen bezeichnete er die Pläne der Landesregierung wiederholt als „Murks“. Doch selber muss Elbers auch Kritik einstecken, weil er seine Mitarbeitern nahelegte, in der Arbeitszeit an der Demonstration teilzunehmen. Ein Verwaltungsrechtler sprach gegenüber der WZ von einem „Geschmäckle“. „„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013“ weiterlesen

neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Seit der Bekanntgabe des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 ist dieser bisher unverändert gewesen und mittlerweile genauso viel Zeit vergangen wie zwischen der Einführung des RVG und der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die seit dem 01.08.2013 in Kraft ist. Daher hat die Streitwertkommission geprüft, inwieweit dieser zu ergänzen beziehungsweise anzupassen ist und nach einer Überarbeitung den Streitwertkatalog 2013 vorgelegt. „neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit“ weiterlesen

Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013, 26 K 5907/12

Das Tragen eines Kopftuches stellt kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 08.11.2013 entschieden. „Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013, 26 K 5907/12“ weiterlesen

neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13

Im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens (Eilverfahrens) um die Stelle eines Gesamtschuldirektors / einer Gesamtschuldirektorin hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an die dienstlichen Beurteilungen der Beamten zu stellen sind und welche Formalia im Verfahren einzuhalten sind. Im Ergebnis musste daher die Stellenbesetzung mit dem „Wunschkandidaten“ der Behörde gestoppt werden. Die Bezirksregierung hat nun neu über die Stellenbesetzung zu entscheiden. „neue Beurteilung bei altem Eignungsfeststellungverfahren notwendig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.10.2013, Az. 2 L 1368/13“ weiterlesen