neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Seit der Bekanntgabe des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 ist dieser bisher unverändert gewesen und mittlerweile genauso viel Zeit vergangen wie zwischen der Einführung des RVG und der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die seit dem 01.08.2013 in Kraft ist. Daher hat die Streitwertkommission geprüft, inwieweit dieser zu ergänzen beziehungsweise anzupassen ist und nach einer Überarbeitung den Streitwertkatalog 2013 vorgelegt.

Eine grundlegende Neufassung des Streitwertkatalogs ist nicht erfolgt, insbesondere wurde von einer Anhebung des Auffangwertes abgesehen. Es wurden jedoch Anpassungen an die Entwicklung in der Rechtsprechung sowie die Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vorgenommen.

In den von unserer Kanzlei bearbeiteten Themengebieten haben sich nur wenige Veränderungen ergeben: im Beamtenrecht nahezu keine Veränderungen, das Disziplinarrecht ist nicht Gegenstand des Kataloges und im Recht der Bürgerbegehren wurde allerdings der Streitwert von 5.000,- € auf 15.000,- € angehoben. Damit trägt der Streitwertkatalog nun dem Umstand Rechnung, dass Verfahren von Bürgerbegehren regelmäßig in grundsätzlichen, kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten geführt werden.

Der vollständige Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 ist hier abrufbar. Mit dem Katalog werden – mit Ausnahme der Verweise auf gesetzliche Bestimmungen – unverbindliche Empfehlungen ausgesprochen, denen das Gericht bei der Festsetzung des Streitwertes aus eigenem Ermessen folgen kann – aber nicht muss. In der Praxis zeigte sich in der Vergangenheit allerdings weitgehende Akzeptanz dieser Richtwerte.

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