Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12

Das Verwaltungsgericht Köln hat grundsätzliche Bedenken gegen das Beurteilungssystem der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen erhoben und der Klage eines Beamten gegen seine dienstliche Beurteilung über die Jahre 2009 bis 2011 stattgegeben. Hauptkritikpunkt der Kammer in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag war der Umstand, dass der Beurteiler des Beamten (hier: der Vorsteher des Finanzamtes) an eine Entscheidung der sogenannten Gremiumsbesprechung auf Ebene der Oberfinanzdirektion „gebunden“ sein sollte. Eine derartige Bindung sehe das Beamtenrecht nicht vor. Der Beurteiler müsse weisungsfrei beurteilen können. Zwar wäre es denkbar, dass auch ein zweiter Beurteiler tätig werde (hier also evtl. die Gremiumsbesprechung?), diese müsste dann allerdings auch Kenntnisse über die Tätigkeit des Beamten haben und dürfe nicht die Beurteilung des Vorstehers ersetzen.

Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verurteilt, die Beurteilung aufzuheben und den Kläger neu dienstlich zu beurteilen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Beurteilungen in der Finanzverwaltung, weil die Frage der „Bindungswirkung“ in allen Verfahren aufgeworfen werden muss. Es wird erwartet, dass das Land Nordrhein-Westfalen daher gegen das Urteil vorgehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen wird. „Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12“ weiterlesen

steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E

Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 27. November 2013, Az. 11 K 2519/12 E) entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Er hat damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Das Urteil ist auf vergleichbare Fälle, in denen die Kosten bis zum 30.06.2013 entstanden sind, übertragbar. „steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E“ weiterlesen

Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 07.01.2014, Az. 1 A 992/12

Nachdem zunächst 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt und dann 2013 das Verwaltungsgericht Hamburg das Beurteilungssystem des Zolls kritisch geprüft und für rechtswidrig befunden haben, hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem gestrigen Beschluss einem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben.

Das Berufungsverfahren soll nun einerseits die Beurteilungen auf gebündelten Dienstposten „durch Ankreuzen“ und andererseits eine formale Frage besonderer Art klären, nämlich ob die erste Instanz zu recht Akteneinsicht in einzelne Seiten der Verwaltungsakte (hier: eine Liste der Vergleichsgruppe) verwehren durfte. „Beurteilungssystem Zoll weiter auf dem Prüfstand, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 07.01.2014, Az. 1 A 992/12“ weiterlesen

30,- Euro-Pauschale für Opt-Out in NRW ist verfassungswidrig (Themenseite)

Das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen ist nach einem Gutachten unserer Kanzlei und einem Gutachten von Prof. Dr. Frank-Rüdiger Jach, HAW Hamburg, in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig. Es verstößt sowohl gegen das Bestimmtheitsgebot und den Vorbehalt des Gesetzes als auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Daneben setzt die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu NRW) die notwendige europäische Richtlinie nicht vollständig um, sodass § 5 AZVOFeu NRW europarechtswidrig ist.

Bis zu einer etwaigen Neuregelung ist daher – jedenfalls im Wege des Schadensersatzes – auf die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze des Landesbeamtengesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbesoldungsgesetz NRW in Verbindung mit der Mehrarbeitsvergütungsverordnung zurückzugreifen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat über diesen Fragen erstmalig zu entscheiden gehabt und die Klagen abgewiesen. Dies wurde mit einem Verstoß gegen Treu und Glauben begründet, ob Gesetz und Verordnung europarechts- oder verfassungswidrig sind, blieb dabei offen. Gegen zwei Entscheidungen haben die betroffenen Feuerwehrbeamten die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW beantragt. Auch das dritte weitere Urteil ist nicht rechtskräftig. „30,- Euro-Pauschale für Opt-Out in NRW ist verfassungswidrig (Themenseite)“ weiterlesen

das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13

In einer ausführlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln eine dienstliche Beurteilung der Finanzverwaltung NRW aufgehoben. Hauptkritikpunkt ist der Ansatz, dass das Kriterium der Führungsförderungseignung (FFE) in rechtswidriger Form Eingang in Beurteilungen findet. Nach den Feststellungen des Gerichts wird das Kriterium nämlich nicht vom Vorsteher eines Finanzamtes als Beurteiler vergeben, sondern durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion. Daher teilt der Beurteiler das Kriterium quasi nur noch „nachrichtlich“ mit. Dies ergibt sich aber nicht aus der Beurteilung selbst. Damit ist das Kriterium nicht plausibel und beruht nicht auf Erkenntnissen des Beurteilers. Hiervon dürfte eine Vielzahl von Beurteilungen betroffen sein. Diese sind ggf. mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anzufechten und durch die Gerichte entsprechend aufzuheben. Sodann ist die Finanzverwaltung verpflichtet, eine neue rechtmäßige Beurteilung zu erstellen. „das Kriterium Führungsförderungseignung (FFE) in der Finanzverwaltung NRW fließt rechtswidrig in Beurteilungen ein, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 04.11.2013, Az. 19 K 2563/13“ weiterlesen

Schlussanträge an den EuGH: Altersdiskriminierung von Beamten im Besoldungsrecht festgestellt

Der zuständige Generalanwalt Yves Bot hat heute seine Schlussanträge unter anderem zu der Frage vorgelegt, ob das frühere Besoldungssystem für deutsche Bundesbeamte und Berliner Landesbeamte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß und die etwaige Diskriminierung im Rahmen der Berliner Überleitungsregelung für Bestandsbeamte noch fortbesteht. Die hierzu geführten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin sind auch für nordrhein-westfälische Verfahren von Interesse, so hat u.a. das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Verwaltungsgericht Düsseldorf entsprechende Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt. „Schlussanträge an den EuGH: Altersdiskriminierung von Beamten im Besoldungsrecht festgestellt“ weiterlesen

„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013

Von Volker Eckert

Dirk Elbers und Mitarbeiter der Stadt demonstrieren gegen den „Kommunalsoli“. Ein Jurist kritisiert das.

Düsseldorf. Der Landtag ist sonst nicht der Arbeitsort von Oberbürgermeister Dirk Elbers und seiner Verwaltung. Mittwochmorgen tauchte er dort trotzdem mit einer Delegation auf, um gegen den Kommunalsoli zu protestieren. Als Wortführer von mehr als 50 Kommunen bezeichnete er die Pläne der Landesregierung wiederholt als „Murks“. Doch selber muss Elbers auch Kritik einstecken, weil er seine Mitarbeitern nahelegte, in der Arbeitszeit an der Demonstration teilzunehmen. Ein Verwaltungsrechtler sprach gegenüber der WZ von einem „Geschmäckle“. „„Kommunalsoli“: Demo am Landtag mit Geschmäckle, Westdeutsche Zeitung v. 28.11.2013“ weiterlesen