Medieninformation: Downloads zur Musterklage Opt-Out 05.08.2015

Als Hintergrundinformation zum Klageverfahren 26 K 9607/13 beim Verwaltungsgericht finden Sie hier zum Download und zur freien Verwendung:

 

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die mündliche Verhandlung im Verfahren 26 K 9607/13 für Freitag, den 21.08.2015 um 10:30 Uhr angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich und findet in Sitzungssaal III, Raum 240 statt. (Wegbeschreibung siehe: www.vg-duesseldorf.nrw.de)

Als Ansprechpartner unserer Kanzlei für Rückfragen stehen Ihnen unser Sekretariat und Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter Tel. 0211/497657-16 oder per Email gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 05.08.2015

::: Pressemitteilung 05/2015 :::

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet

Düsseldorf. Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13). „Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05“ weiterlesen

Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015

25 Disziplinarverfahren

Von PETER POENSGEN und UWE WOJTUSCHAK

Wuppertal/Düsseldorf – Neuer Krach um die Jugend-JVA in Wuppertal-Ronsdorf, die doch eigentlich ein Vorzeige-Knast sein sollte: In diesem Fall geht es aber nicht um Knackis, sondern um den Chef.

Mehrere Bedienstete stecken in einem aus ihrer Sicht unbegründeten Disziplinarverfahren.

Zudem klagten fünf Mitarbeiter gegen dienstliche Beurteilungen und nicht erfolgte Beförderungen, berichtete am Montag der WDR. „Krach im Knast – unter den Angestellten, bild.de v. 04.08.2015“ weiterlesen

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2015

::: Pressemitteilung 04/2015 :::

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08.
Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens zur Feuerwehr-Zulage bei Mehrarbeit

Düsseldorf. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Feuerwehrbeamten (Az. 26 K 9607/13). Dieser leistete in den Jahren 2010 bis 2013 über die übliche Regelarbeitszeit hinaus weitere Schichtdienste. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Schichten pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht aber nach dem Stundensatz der sogenannten Mehrarbeitsvergütung. Der Beamte macht geltend, das angewendete Gesetz sei verfassungswidrig und die entsprechende Regelung der Arbeitszeitverordnung der Feuerwehr europarechtswidrig. Hat der Kläger Erfolg, sind hiervon alle NRW-Kommunen betroffen, die vom sogenannten „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben und aktuell Gebrauch machen. „Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04“ weiterlesen