Koch: Das geht gegen den Minister, Wuppertaler Rundschau v. 27.08.2015

Wuppertal. „Die massive öffentliche Kritik an meiner Amtsführung droht den Entwicklungsprozess der Justizvollzugsanstalt zu belasten.“ Mit diesen Worten hat sich der Leiter des Ronsdorfer Jugendgefängnisses verabschiedet. Von Dirk Lotze

Über den Sommer hatten sich ehemalige Gefangene wie auch Mitarbeiter über die angespannte Stimmung im 2011 eröffneten Haus geäußert. Ende Oktober muss sich ein Mitarbeiter (27) laut Informationen unserer Zeitung sogar vor dem Amtsgericht wegen mutmaßlich ungerechtfertigter Gewalt gegen einen Gefangenen verantworten. Der Anklage zufolge soll der Mann seinem Opfer kurz vor dem Jahreswechsel 2013/14 mit der Faust ein Auge blau geschlagen haben, als die beiden nach einem Streit eigentlich schon wieder von weiterem Aufsichtspersonal getrennt worden waren. Der Angeklagte muss, sollte er verurteilt werden, nun selbst mit einer Gefängnis- oder Bewährungsstrafe rechen. „Koch: Das geht gegen den Minister, Wuppertaler Rundschau v. 27.08.2015“ weiterlesen

Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 25.08.2015

::: Pressemitteilung 7/2015 :::

Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden
Fachkanzlei für Beamten-, Disziplinarrecht und Bürgerbeteiligung einmalig in NRW

Düsseldorf. Die Tinte unter dem alten Mietvertrag von 1985 ist kaum verblasst. Vor dreißig Jahren eröffnete die heutige Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in der Mozartstraße in Düsseldorf. Die Adresse wurde zur Visitenkarte für das Beamten- und Disziplinarrecht oder die Bürgerbeteiligung. Auch das DDR-Recht gehörte zu den Spezialgebieten – eine letzte Akte ist noch 2015 Zeugin dafür. „Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07“ weiterlesen

Feuerwehrmann geht leer aus, Spiegel v. 24.08.2015

Überstunden-Klage

Wie viel sind Überstunden wert? Ein Feuerwehrmann aus Düsseldorf wollte Extra-Geld für seine 54-Stunden-Woche – nachträglich und für mehrere Jahre. Das Gericht hat seine Klage nun abgewiesen.

Pro Woche 54 Stunden arbeiten? Was für die meisten Arbeitnehmer kaum vorstellbar scheint, ist für viele Feuerwehrleute normal. Wie hoch die Entlohnung für ihre Mehrarbeit sein sollte, ist allerdings strittig, wie ein Fall aus Düsseldorf zeigt. Dort hat das Verwaltungsgericht die Klage eines Feuerwehrbeamten abgelehnt, der die Stadt auf Zahlung von 8500 Euro verklagt hatte. „Feuerwehrmann geht leer aus, Spiegel v. 24.08.2015“ weiterlesen

Gericht weist neue Feuerwehr-Klage ab, Rheinische Post v. 22.08.2015

Düsseldorf. Jetzt will der Feuerwehrmann in der nächsten Instanz mehr Überstunden-Geld einfordern. Von Stefani Geilhausen

Rund 8500 Euro hat Rechtsanwalt Robert Hotstegs für seinen 38-jährigen Mandanten gefordert. Der hatte, wie alle anderen Düsseldorfer Feuerwehrleute auch, von 2010 bis Ende 2013 pro Schicht 20 Euro zusätzlich zum Gehalt bekommen, als Entschädigung für sechs wöchentliche Überstunden. „Gericht weist neue Feuerwehr-Klage ab, Rheinische Post v. 22.08.2015“ weiterlesen

Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015

Von Peter Kurz
mit einem Kommentar von Peter Kurz

Düsseldorfer scheitert im Musterprozess um Überstunden. Er hatte 8514 Euro Nachschlag gefordert.

Düsseldorf. Ein Feuerwehrmann, der ohnehin schon eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hat, soll noch mal sechs Stunden drauflegen. Und dann damit zufrieden sein, dass er pro Zusatzschicht eine Pauschale von nur 20 Euro bekommt. Muss er das hinnehmen? Um diese Frage ging es am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. In einem Musterverfahren, das auch für die anderen 8500 Berufsfeuerwehrleute in NRW und für die Kommunen als Arbeitgeber von großem Interesse war. „Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015“ weiterlesen

Keine weitere Vergütung für Feuerwehr-Überstunden, WDR 2 v. 21.08.2015

Der Stadt Düsseldorf muss ihren Feuerwehrleuten keine weitere Vergütung für Überstunden nachzahlen. Das Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns abgewiesen. Der 38-Jährige hält die bis Ende 2013 gezahlten Überstunden-Pauschalen für rechtswidrig. Er hatte, unterstützt von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DfeuG), auf eine Nachzahlung von 8.500 Euro geklagt. Ohne Erfolg, erklärte heute ein Gerichtssprecher. Die Klage sei abgewiesen worden, weil der Kläger gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe. Er habe die Mehrarbeit jahrelang freiwillig geleistet und sich mit 20 Euro je Schicht zufrieden gegeben. Erst viele Jahre später habe er eine höhere Vergütung verlangt. Der Kläger will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Überstunden-Klage: Düsseldorfer Feuerwehrmann verliert gegen Stadt, wdr.de v. 21.08.2015

Vor dem Verwaltungsgericht ist am Freitag (21.08.2015) ein Düsseldorfer Feuerwehrmann mit seiner Klage gegen die Stadt gescheitert. Der Mann hatte rückwirkend 8.500 Euro zusätzlich für Überstunden gefordert. Dabei berief er sich auf EU-Recht.

Die Richter wiesen die Klage ab, weil der Feuerwehrmann all die Jahre eine Schichtpauschale akzeptiert habe. Sie lag bei 20 Euro. Insgesamt hatten 36 Feuerwehrleute geklagt. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht an.

Feuerwehrmann verliert Überstunden-Klage, bild.de v. 21.08.2015

Musterprozess in Düsseldorf

Düsseldorf – Feuerwehrmann Mark H. ist mit einer Musterklage um die Bezahlung von Überstunden vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert.

Er hatte von der Stadt Düsseldorf rückwirkend 8500 Euro zusätzlich für Überstunden gefordert, die in sechseinhalb Jahren angefallen waren. Dabei berief er sich auf EU-Recht.

Die Richter wiesen die Klage am Freitag ab, weil der Feuerwehrmann all die Jahre eine Schichtpauschale akzeptiert habe (Az. 26 K 9607/13).

Ein Teil der Überstunden war von der Stadt mit der Schichtpauschale von 20 Euro abgegolten worden. Insgesamt hatten 36 Feuerwehrleute geklagt.

Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht an. Der Fall betreffe auch Feuerwehrleute aus anderen NRW-Städten.

Düsseldorfer Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 21.08.2015

Der Feuerwehrbeamte aus Düsseldorf, der die Stadt Düsseldorf auf Zahlung von ca. 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hat, geht leer aus. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit am heutigen Tage in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass viele Feuerwehrleute in NRW ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten verrichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Falle einer Einverständniserklärung des Bediensteten von der grundsätzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche abzuweichen. Durch eine seit Juli 2007 geltende gesetzliche Regelung wird zudem den Dienstherren die Möglichkeit der Zahlung eines Betrages von bis zu 20,00 Euro je 24-Stunden-Schicht als Zulage eingeräumt. Ende des Jahres 2006 haben sich alle bei der Stadt Düsseldorf tätigen Feuerwehrleute zur Ableistung einer 54-Stunden-Woche bereit erklärt und erhalten je Schicht eine Zulage von 20,00 Euro. „Düsseldorfer Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 21.08.2015“ weiterlesen