Stimmzettel-Panne gefährdet OB-Wahltermin in Köln, Deutschlandfunk v. 02.09.2015

Fehlerhafte Stimmzettel

Wegen „nicht rechtskonformer“ Stimmzettel steht die Wahl des Kölner Oberbürgermeisters möglicherweise auf der Kippe. Die Bezirksregierung sieht in der Gestaltung einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Wahlbewerber und verlangt Korrekturen. Jetzt wird neu gedruckt. Doch ist der 13. September als Wahltermin noch zu halten?

Der Verein „Mehr Demokratie“ verlangte, die Abstimmung zu verschieben. Rechtsberater Robert Hotstegs sagte: „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf.“ „Stimmzettel-Panne gefährdet OB-Wahltermin in Köln, Deutschlandfunk v. 02.09.2015“ weiterlesen

Stadt hält bis zuletzt an OB-Wahltermin fest, Köln Nachrichten v. 02.09.2015

Trotz mangelhafter Stimmzettel will die Stadt Köln am Wahltermin 13. September 2015 festhalten. Das teilten die Verantwortlichen um Wahlleiterin Dr. Agnes Klein am heutigen Mittwoch in einer Presseerklärung mit.

Die Wahlverantwortlichen im Kölner Stadtvorstand gehen demnach davon aus, dass auch die bereits abgegebenen Stimmzettel, die per Brief- oder Direktwahl abgegeben wurden, ganz normal ausgezählt werden. Der Wahltag, so hieß es in der heute veröffentlichten Mitteilung, ist nach Art. 5 § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.10.2014 auf den 13. September 2015 verbindlich festgesetzt.

Demnach liege eine rechtliche Voraussetzung für eine Nachwahl nach Ansicht der Stadt nicht vor. Über Ausnahmen, die den Wahltermin in Köln verschieben würden, kann nur die Aufsichtsbehörde entscheiden. Diese hat hierzu jedoch keine Anordnungen gemacht, so der weitere Wortlaut der heutigen Meldung. „Stadt hält bis zuletzt an OB-Wahltermin fest, Köln Nachrichten v. 02.09.2015“ weiterlesen

Stimmzettel OB-Wahl: Wahlleiterin ignoriert Mustervorlage, die im Internet abrufbar ist, report-k.de v. 02.09.2015

Köln | Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Köln finden unter dem Kommunalwahlgesetz für NRW und der Kommunalwahlordnung statt. Die Bezirksregierung bezweifelt ob die bisher bei Direktwahl und Briefwahl eingesetzten Stimmzettel rechtskonform sind. [report-K berichtete] Jochen Ott will die anderen Kandidaten fragen, ob man unter bestimmten Vorraussetzungen sich darauf verständigen könne, die Wahl nicht anzufechten. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert einen neuen Wahltermin. 53.000 Kölnerinnen und Kölner haben bereits ihre Stimme abgegeben. Interessant ist, dass es eine Mustergestaltung des Innenministeriums NRW gibt, von der der Kölner Stimmzettel erheblich abweicht. Die Kommunalwahlordnung diesen aber vorschreibt und es im Internet öffentlich für jedermann zugänglich das Muster zum Download gibt. Warum hat Wahlleiterin Agnes Klein den Stimmzettel nicht nach dem Muster gestalten und abgleichen lassen und wer trägt die Verantwortung? „Stimmzettel OB-Wahl: Wahlleiterin ignoriert Mustervorlage, die im Internet abrufbar ist, report-k.de v. 02.09.2015“ weiterlesen

„Mehr Demokratie“ fordert Verschiebung der OB-Wahl in Köln, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015

Stimmzettel-Debakel

Die Stadt Köln lässt 800.000 Stimmzettel neu drucken, weil sie nicht den Anforderungen des Landes entsprechen. Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert eine Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl.

Köln. Der Verein „Mehr Demokratie“ hat wegen der mangelhaften Stimmzettel in Köln eine Verschiebung der Oberbürgermeisterwahl gefordert. „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf“, erklärte der Rechtsberater des Verein, Robert Hotstegs, am Mittwoch in Köln. „„Mehr Demokratie“ fordert Verschiebung der OB-Wahl in Köln, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015“ weiterlesen

Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015

Von Thorsten Sterk

Mehr Demokratie warnt vor Hängepartie bei OB-Wahl

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Reaktion der Stadt Köln auf die Bedenken der Bezirksregierung zur Zulässigkeit der Stimmzettel bei der OB-Wahl als inkonsequent. „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf“, sagt der Jurist Robert Hotstegs, der den Verein in Rechtsfragen berät. Die einzige Lösung sei eine Verschiebung der Wahl, um allen Wählern die Stimmabgabe mit einwandfreien Stimmzetteln zu ermöglichen. „Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015“ weiterlesen

keine Nachzahlung für opt-out-Schichten? Alles offen geblieben!, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13

Nach der mündlichen Verhandlung am 21.08.2015 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Musterklage eines Feuerwehrmannes aus Düsseldorf abgewiesen. Er hatte für die Jahre 2010 bis 2013 geltend gemacht, dass die gezahlte 20,- €-Pauschale für sogenannte opt-out-Schichten zu niedrig sei. Ihm stehe stattdessen eine Vergütung nach der Mehrarbeitsverordnung zu, die Zahlung der jeweils 20,- € müsse hierauf angerechnet werden.

Kern der Klage war der Vortrag, dass die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu NRW) die EU-Arbeitszeitrichtlinie nur unvollständig und damit fehlerhaft umgesetzt habe. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sei entsprechend auf Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Darüber hinaus sei aber auch das sogenannte Zulagengesetz verfassungswidrig, weil es den Dienstherrn nahezu willkürliche Bezahlungen ermöglicht hätte. Damit verstoße es gegen den Vorbehalt des Gesetzes.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Frage der Europarechtswidrigkeit und der Verfassungswidrigkeit in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht beantwortet, sondern lediglich auf die bisherige Rechtsprechung verwiesen, die beide Argumente aber inhaltlich nicht geprüft hat. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit wird ein Antrag auf Zulassung der Berufung vorbereitet. „keine Nachzahlung für opt-out-Schichten? Alles offen geblieben!, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13“ weiterlesen