Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015

Ärger um eidesstattliche Versicherung

Auch der neue Termin für die OB-Wahl könnte gefährdet sein. Grund sind die Irritationen um die eidesstattlichen Versicherungen auf dem Briefwahl-Vordruck. Ob diese auch ohne Ortsangabe gültig ist, entscheidet sich am Freitag. Von Simon Lorenz

Köln. Während sich die Sprengmeister in Poll an die Entschärfung einer Weltkriegsbombe machten, tagte in der Bezirksregierung ein Krisenstab, um eine Bombe gänzlich anderer Natur zu entschärfen. Denn wieder weichen die Wahlunterlagen in einem Punkt von den Vorlagen des Landes NRW ab und wieder hat die Wahlleitung der Stadt Köln die Bezirksregierung um Prüfung gebeten. Heute, so war zu erfahren, will sich das Regierungspräsidium äußern. Ob der Wahltermin 18. Oktober gefährdet ist, war am Donnerstag noch nicht abzusehen. Die städtische Wahlleiterin Gabriele Klug hat derweil eine eigene Rechtsposition erarbeitet, die sie heute der Bezirksregierung zukommen lassen will. „Bezirksregierung entscheidet am Freitag über Gültigkeit der Wahlzettel, Kölnische Rundschau v. 25.09.2015“ weiterlesen

Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015

Wegen einer Panne bei den Stimmzetteln musste die Kölner Oberbürgermeisterwahl auf den 18. Oktober verschoben werden. Nun sind erneut Unstimmigkeiten in den Wahlunterlagen aufgetaucht. Die Bezirksregierung prüft den Fall.

Es geht um einen Vordruck für Briefwähler. Darauf müssen die Wähler an Eides statt versichern, dass sie persönlich (oder als sogenannte berechtigte Hilfsperson) die Stimme abgegeben haben. In dem Formular, das die Kölner Verwaltung verschickt hat, muss zusätzlich zur Unterschrift noch das Datum angegeben werden, nicht aber der Ort. In einem beiliegenden Infoblatt für die Kölner Briefwähler heißt es jedoch: Die Briefwahl sei nur dann gültig, wenn die Versicherung an Eides statt „mit Ihrer Unterschrift unter Angabe des Ortes und des Datums“ versehen sei. „Wieder Wirbel um Kölner OB-Wahl, wdr.de v. 24.09.2015“ weiterlesen

Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig, Bundesverwaltungsgericht v. 17.09.2015

Dienstliche Beurteilungen dürfen auch ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung im Ankreuzverfahren erstellt werden. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein und muss das Gesamturteil begründet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Kläger sind Beamte des gehobenen Dienstes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, bei der Bundespolizei und in der Zollverwaltung. Sie wenden sich gegen im Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilungen (Regelbeurteilungen). Ihre Klagen auf Erteilung einer neuen Beurteilung hatten mit einer Ausnahme in der Berufungsinstanz Erfolg. In einem der Fälle hat das Berufungsgericht angenommen, dass ein Gesamturteil sich nicht plausibel aus den – im Ankreuzverfahren erstellten – Einzelbewertungen ergab. In mehreren anderen Fällen hat das Berufungsgericht entschieden, dass ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen und für das Gesamturteil nicht den Anforderungen des § 49 Bundeslaufbahnordnung (BLV) genüge; hiernach ist in der dienstlichen Beurteilung die fachliche Leistung nachvollziehbar darzustellen. Es hat die dienstlichen Beurteilungen auch deshalb für fehlerhaft gehalten, weil die Kläger auf gebündelten Dienstposten verwendet werden, für die es an einer hinreichenden Dienstpostenbewertung fehle.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von den Vorinstanzen ausgesprochenen Verurteilungen zur Erteilung neuer dienstlicher Beurteilungen im Ergebnis bestätigt. Es hat aber die von den Berufungsgerichten vertretenen Rechtsansichten zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen – zum Teil deutlich – korrigiert. „Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig, Bundesverwaltungsgericht v. 17.09.2015“ weiterlesen

„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015

Düsseldorfer Verwaltungsrechtler zum OB-Wahl-Debakel

Warum können die bereits abgegeben Stimmen für die OB-Wahl nicht gezählt werden? Lässt sich der Kölner wirklich von Schriftgrößen in seiner Entscheidung beeinflussen? Ein Verwaltungsrechtler klärt auf. Von Anna Lampert

Köln. Muss das sein, fragt sich mancher Kölner. Ja, die Parteien waren auf dem Stimmzettel zur Kölner OB-Wahl größer gedruckt, als die Namen der Kandidaten. Aber – diese Frage hört man in den vergangenen Tagen immer wieder – „Hält die Stadt ihre Wähler wirklich für so doof, dass wir nicht wissen, wen wir da wählen?“ „„Wir werden nie erfahren, ob irgendjemand anders gewählt hätte“, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.09.2015“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen, Oncotherm GmbH, Pressemitteilung v. 03.09.2015

Kostenübernahme – Hyperthermie bei fortgeschrittenem Prostatakrebs

In einem von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf betreuten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen die Beihilfefähigkeit einer Hyperthermie-Behandlung anerkannt (Az. 26 K 5202/14). Die Entscheidung wurde August 2015 öffentlich. Geklagt hatte ein Beamter, dessen Prostatakarzinom stark vergrößert und nicht mehr operabel war. Das Gericht hatte bereits im Februar 2015 das Landesamt für Besoldung und Versorgung aufgefordert, die Kosten für die Hyperthermie im Rahmen der Beihilfe zu übernehmen. Sie sei angesichts der fortgeschrittenen Krebserkrankung alternativlos“. Das Landesamt wies die Kostenerstattung zurück. „Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen, Oncotherm GmbH, Pressemitteilung v. 03.09.2015“ weiterlesen

Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015

Stimmzettel-Debakel

Ratlosigkeit im Kölner Rathaus. Nach einem turbulenten Tag bleibt am Ende keine Alternative mehr: Die Kölner OB-Wahl muss verschoben werden. Von Andreas Damm , Tim Attenberger und Helmut Frangenberg

Köln. Das Wahlgeschäft läuft zunächst weiter an diesem Mittwoch, wenngleich von Verunsicherung begleitet. Wie in den Tagen zuvor machen sich etliche Kölner auf den Weg zu einem der Bürgerämter, um dort vorab ihre Stimme abzugeben.

Mehr noch als die Frage, bei welchem der sieben Oberbürgermeisterkandidaten sie ihr Kreuzchen setzen sollen, beschäftigt viele jedoch ein ganz anderes Problem: Ob ihre Stimme überhaupt gültig sei, wollen sie von städtischen Bediensteten wissen. „Natürlich“, lautet die Standardantwort. „Stadt Köln will OB-Wahl verschieben – abgegebene Stimmen zählen nicht, Kölner Stadt-Anzeiger v. 02.09.2015“ weiterlesen

„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015

Köln – „Wenn der ursprüngliche Stimmzettel irreführend ist, dann ist er es von Anfang an“, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (82, FDP). „Wie kann man dann auf die Idee kommen, dass diese Stimmzettel gültig sein könnten? Eine Wahl darf gar nicht nicht mit zwei unterschiedlichen Stimmzetteln durchgeführt werden. Die müssen einheitlich sein! Das kann jeder im Gesetz lesen.“

Ähnlich sieht es Verwaltungsjurist Robert Hotstegs (36) aus Düsseldorf: „Ob nun 53.000 oder gar 106.000 – die Stimmzettel müssen alle in den Schredder, denn die Wahl muss auf einheitlichen Stimmzetteln erfolgen – was bei der OB-Wahl in Köln offensichtlich nicht der Fall ist. Deshalb wäre es die sauberste Lösung, einen neuen Wahltermin anzusetzen. Das ist allemal schneller zu realisieren als hinterher ein komplettes Klageverfahren durchziehen und dann Neuwahlen ansetzen zu müssen.“ „„Stimzettel müssen einheitlich sein“, Express v. 02.09.2015“ weiterlesen

Buchstaben-Ärger bei OB-Wahl: Köln muss neue Stimmzettel drucken, Spiegel v. 02.09.2015

Kurz vor der Oberbürgermeisterwahl in Köln ist ein Streit über die Stimmzettel entbrannt. Eine Bürgerinitiative fordert gar, den Urnengang zu verschieben. Dabei geht es nur um die Größe einiger Buchstaben.

Die einen sind zu groß, die anderen zu klein: Weil die Namen der Parteien sehr viel größer abgedruckt sind als die der Kandidaten, muss die Stadt Köln neue Stimmzettel drucken. Nur wenige Wochen vor der Oberbürgermeisterwahl hatte die Bezirksregierung rechtliche Bedenken geäußert, teilte die Stadtverwaltung mit. „Buchstaben-Ärger bei OB-Wahl: Köln muss neue Stimmzettel drucken, Spiegel v. 02.09.2015“ weiterlesen