Alles anders? EuGH-Entscheidung zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit, Europäischer Gerichtshof, Pressemitteilung v. 21.02.2018, Az. C – 518/15

Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränken die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen.

Folgen hat dies vor allem für Fragen des Arbeitsschutzes (Arbeitszeitregelungen, u.ä.), nicht aber unmittelbar für die Frage des Arbeitsentgelts. Denn der Gerichtshof weist ausdrücklich daraufhin, dass die EU-Richtlinie hierzu keine Vorgaben trifft und auch keine europäische Gesetzgebungszuständigkeit besteht. Der nationale Gesetzgeber kann daher ein niedrigeres Arbeitsentgelt vorsehen, möglicherweise sogar die Nicht-Bezahlung.

Da die EU einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff verwendet, der auch Beamtinnen und Beamte umfasst, ist die Entscheidung auch für Beamte in Deutschland übertragbar.

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BAG verneint Schutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kein Präv­en­ti­ons­ver­fahren in der Pro­be­zeit, lto.de v. 23.04.2016

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Probezeit keinen Anspruch auf den besonderen Schutz des § 84 Abs. 1 SGB IX. Daran hält das BAG fest. Obwohl die Gesetzessystematik dagegen spricht, erklärt Robert Hotstegs.

Damit schloss sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Ergebnis den Vorinstanzen an. Auch diese hatten die Klage abgewiesen, mit der eine Angestellte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ihre Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung geltend machte. (BAG, Urt. v. 21.04.2016, Az. 8 AZR 402/14).

Dabei hatte die mit einem Grad von 50 Schwerbehinderte eigentlich den Wortlaut – oder genauer gesagt: den fehlenden Wortlaut – des Gesetzes auf ihrer Seite.

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Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB

Auf unsere Anforderung hin hat das Verwaltungsgericht Köln eine spannende Entscheidung im Personalvertretungsrecht (Bund) veröffentlicht: danach darf ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Personalmaßnahme auch per Email verweigern (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG, § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NRW). Genau dies war zwischen Personalrat und Dienststelle streitig. Denn das unterschriebene Original, also die klassische „Schriftform“, ist erst nach Fristablauf bei dem Dienststellenleiter eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts angeschlossen. Die Frage bleibt aber weiterhin offen, weil das Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist.

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Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13

Kommt es zu Bezügenachzahlungen für Vorjahre, so können diese Zahlungen zusammen mit den laufenden Bezügen im Steuerjahr zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen. Dieser steuerliche Nachteil kann vom Beamten als Schaden geltend gemacht werden (sog. Steuerschaden).

Dass für diesen Steuerschaden bei arbeitsrechtlichen Vergütungsansprüchen der Rechtsweg zum Arbeitsgericht gegeben ist, hat in diesem Jahr das Sächsische Landesarbeitsgericht entschieden. „Übersetzt“ auf das Beamtenrecht sind für Steuerschäden die Verwaltungsgerichte zuständig. Hierzu gibt es auch vereinzelte Rechtsprechung. „Steuerschaden kann eingeklagt werden, Kommentar zum Sächsischen Landesarbeitsgericht, Urteil v. 27.01.2014, Az. 4 Ta 268/13“ weiterlesen

ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14

Nur selten stellt sich im öffentlichen Dienst die Frage der Rechtswegzuständigkeit. Für Arbeitsverträge sind die Arbeitsgerichte zuständig, für Beamten-, Richter- und Soldatendienstverhältnisse die Verwaltungsgerichte oder Spezialgerichte (Richterdienstgericht, Truppendienstgericht, etc.).

Rechtsprechung und Gesetzgeber machen allerdings auch gelegentlich Gebrauch von sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen eigener Art“. Hierunter fallen etwa Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 30 JAG NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 LBG NRW) oder auch Lehrbeauftragte an Hochschulen (§ 43 HG NRW bzw. § 36 KunstHG NRW).

Auch für diese sind allein die Verwaltungsgerichte zuständig, entschied nun das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Fall.

Nach der Verweisung hat die Klägerin die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 15 K 6195/14) zurückgenommen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. „ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14“ weiterlesen

Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13

Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen

Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. „Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13“ weiterlesen

ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13

Das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern ist in weiten Teilen dem arbeitsrechtlichen Betriebsverfassungsrecht ähnlich. Teilweise übernehmen bei privatisierten Unternehmen (Bahn, Post, Telekom, Postbank) auch Betriebsräte die Aufgabe der Personalräte. Auch die prozessualen Vorschriften verweisen aufeinander.

Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass arbeitsrechtliche Entscheidungen und Verfahren auch für das Beamtenrecht erhebliche Auswirkungen haben können.

Mit Neugier verfolgen wir daher ein Verfahren, das derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist. Dort wirft der 1. Senat die Frage auf, ob Betriebsratsbeschlüsse auch gültig sein können, wenn der Punkt nicht in der Tagesordnung aufgeführt war. „ändern sich die Anforderungen an Tagesordnungen von Personalräten?, Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13“ weiterlesen

Fragerecht an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15.11.2012, Az. 6 AZR 339/11

Ein privater Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen. „Fragerecht an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15.11.2012, Az. 6 AZR 339/11“ weiterlesen

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg, Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung v. 20.11.2012, Az. 1 AZR 179/11

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist. „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg, Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung v. 20.11.2012, Az. 1 AZR 179/11“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2010, Az. 2 L 1698/10

Zusammenfassung:

1. Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niederzulegen.
2. Bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation der Bewerber ist der Dienstherr zudem grundsätzlich darin frei, welchen sachlichen Hilfskriterien er im Rahmen seiner Ermessensausübung das ausschlaggebende Gewicht beimisst.

 

Entscheidung:

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zum Ende des letzten Jahres in einem Eilverfahren noch einmal wesentliche Grundzüge des Konkurrentenschutzes im Beamtenrecht zusammengestellt. Hierbei wurde auch noch einmal Selbstverständliches klargestellt.

„Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.12.2010, Az. 2 L 1698/10“ weiterlesen