Corona-Prävention an Schulen: „Ver­fahren bringen nichts“, lto.de v. 06.11.2020

von Tanja Podolski

Jeder hat eine Meinung zum Umgang mit Corona. Besonders emotional wird es, wenn es um die Frage von Schul- und Kitaöffnungen geht. Auch wenn die Anordnungen besorgten Eltern nicht passen: Juristisch ausrichten können sie derzeit nichts. 

Selten hat ein Thema die Eltern- und Schülerschaft so gespalten wie die Maßnahmen an den Schulen zur Eindämmung der Corona-Infektionen: Einige wollen den Mund-Nase-Schutz (MNS) auch in Grundschulen und Kindergärten, andere wollen ihn nicht einmal an den weiterführenden Schulen. Viele Eltern oder Schüler fordern, dass Klassen aufgeteilt werden und es einen täglichen Schichtbetrieb mit unterschiedlichen Anfangszeiten des Unterrichts gibt. Sie wollen den Einsatz von Luftfiltern in den Klassen, die Aufhebung der Präsenzpflicht oder geteilte Klassen mit täglich oder wöchentlich wechselndem Distanz- und Präsenzunterricht. Andere wollen all das nicht. So führen die Maßnahmen seit Monaten zu einer Vielzahl an Klagen vor den Verwaltungsgerichten. […]

Corona ist ein bisschen wie hitzefrei

Rein juristisch betrachtet seien die Gefahren durch Corona vergleichbar mit den Regelungen zu hitzefrei. „Auch hitzefrei können die Schüler nicht erzwingen“, erklärt Hotstegs. Sie profitieren dabei lediglich von den Arbeitsschutzvorschriften zugunsten der Lehrer, weil sie mit denen in einem Raum sitzen. Für die Lehrer allerdings seien die Gefährdungsbeurteilungen kürzlich überarbeitet worden, weiß der Düsseldorfer Anwalt. Und ein besonders schulspezifisches Risiko für eine Infektion sei dabei nicht festgestellt worden. „Was den Schüler bleibt“, sagt auch Schulrechtlerin Sibylle Schwarz, „ist die individuelle Befreiung von der Präsenzpflicht“. 

Für besorgte Eltern mag das frustrierend klingen, aber: „Es ist nicht verkehrt, dass die Organisation der Schule beim Land und beim Schulträger verbleibt und nicht faktisch an die Eltern und Gerichte ausgelagert wird“, so Hotstegs.

Greifbar werde das, wenn man sich vorstellt, dass andere Eltern eine Maßnahme gerichtlich erreichten, die konträr zu den eigenen Wünschen wäre, und die dann für alle Kinder in der Klasse oder gar an der Schule eingeführt würde – womöglich nur, weil der andere Antragsteller schneller war als man selbst. Oder der eigene Antrag läge bei einer anderen Kammer am selben VG – dann hätte man zwei unterschiedliche Maßnahmen für eine Klasse, nicht aber für die ganze Schule.

Vielleicht sei das nicht das stärkte juristische Argument, räumt Hotstegs ein, selbst Vater eines schulpflichtigen Kindes. Aber als gedankliche Kontrollebene könne das vielleicht funktionieren.

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