Kampf für das Freibad Hiesfeld geht weiter, Rheinische Post v. 12.09.2020

Die nächste Instanz

Dinslaken. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens rechnen sich gute Chancen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster aus. Ihr Anwalt stellt in Aussicht, dass sich sonst wohl nie wieder eine Bürgerinitiative auf einen Deal mit der Stadt einlassen.

Von Heinz Schild

Nachdem Reinhard Claves, Mitinitiator des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“, am 28. August Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt hatte, hat das Gericht am 3. September die Unterlagen des Falles an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung übersandt. „Die Aussichten auf einen Erfolg scheinen sehr gut zu sein und eventuell zu einer Lex Dinslaken zu führen“, so Reinhard Claves, der hofft, aus dem Rechtsstreit gegen die Stadt Dinslaken doch noch als Sieger hervorzugehen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte am 14. August sein Urteil in dem Fall gesprochen. Es hatte das Bürgerbegehren, das den Erhalt und die Sanierung des Hiesfelder Freibads zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt und die eingereichte Klage abgewiesen. Allerdings ließ die Kammer eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zu.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten dieses 2017 nicht mehr weiterverfolgt, nachdem mit der Stadt Dinslaken der sogenannte Bäderkompromiss ausgehandelt worden war. Der sah vor, dass das Hiesfelder Bad saniert und ausgebaut wird. Auch das Stadtwerkebad Dinamare sollte erweitert werden. Später hieß es dann, das Freibad könne nicht saniert werden, und der Kompromiss wurde von Seiten der Kommune aufgekündigt. Die Freibad-Freunde fühlten sich daraufhin von der Stadt ausgetrickst und zogen vor das Verwaltungsgericht, das die Klage dann allerdings nicht zuließ.

Zwischenzeitlich ist das Urteil den beteiligten Parteien zugestellt worden. Darin begründet die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass das Bürgerbegehren ursprünglich zulässig war und auch durch spätere Beschlüsse des Dinslakener Stadtrates nicht unzulässig geworden sei. Auch sei es möglich gewesen, einen Bürgerentscheid zum Freibad durchzuführen, wie Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Freibad-Freunde vor Gericht vertritt, in einer Stellungnahme darlegt. Der Rat habe das Aus für das Freibad damit begründet, dass es am Ende technisch unmöglich sei, ein Freibad wie von den Bürgern gewünscht zu errichten. Dem sei das Verwaltungsgericht aber nicht gefolgt. Der Rat habe lediglich eine andere Entscheidung über das Betriebs- und Kostenrisiko getroffen. Es stünde den Bürgern aber frei, eine eigene, andere Entscheidung zu treffen. Allerdings stünde der Bäderkompromiss dem Bürgerentscheid heute entgegen.

Auf die Zusage des Bürgermeisters hin hätten die Freibad-Freunde erklärt, das Bürgerbegehren nicht weiter fortsetzen zu wollen. Auch wenn der Bürgermeister sein Versprechen, ein neues Becken bauen zu lassen, später aufgegeben habe, sei den Bürgern der Weg zurück in das Bürgerbegehren verwehrt gewesen, so der Rechtsanwalt weiter. Dass die Freibad-Freunde geltend machten, sie hätten nur unter der Voraussetzung, dass der Bäderkompromiss umgesetzt werde, das Bürgerbegehren ausgesetzt, habe zu keinem anderen Ergebnis des Gerichts geführt.

„Auch wenn die Bürgerinitiative damit in drei Punkten obsiegt hat, unterlag sie im letzten Punkt“, fasst Rechtsanwalt Hotstegs die Entscheidung zusammen. „Im Berufungsverfahren wollen wir deutlich machen, dass eine Rückkehr in das Bürgerbegehrensverfahren möglich ist. Andernfalls dürfte sich nie wieder eine Bürgerinitiative auf einen Deal mit der Stadt einlassen. Das wäre ein Ergebnis, das weder Initiativen noch Verwaltung und Rat glücklich machen könnte. Denn dann müssten alle Verfahren konfrontativ geklärt werden.“