Freibad Hiesfeld – die Berufung ist jetzt eingelegt, Rheinische Post v. 31.08.2020

Nächster Schritt im Rechtsstreit

Dinslaken Die Aktiven kämpfen weiter für das Bürgerbegehren „Pro Freibad“. Am Freitag haben sie Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf eingelegt, jetzt geht es also in die nächste Instanz nach Münster.

„Die Berufung ist eingelegt“, berichtet Reinhard Claves. Sie sei dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag, 28. August, übermittelt worden. Claves, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“ und FPD-Kommunalpolitiker, will sich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abfinden: Das Verwaltungsgericht hatte das Bürgerbegehren, das  Erhalt und  Sanierung des Hiesfelder Bades zum Ziel hat, für nicht zulässig erklärt und eine Klage auf Zulassung  abgewiesen. Die Kammer ließ aber die Berufung wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ zu.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten dieses im Jahr 2017 nicht weiter verfolgt, nachdem mit der Stadt Dinslaken der Bäderkompromiss ausgehandelt worden war. Dieser sah vor, dass das Hiesfelder Bad saniert und ausgebaut werde, auch sollte das Stadtwerkebad Dinamare erweitert werden. Später wurde dieser Kompromiss dann aber aufgekündigt. Sehr zur Verärgerung der Freibad-Freunde, die sich von der Stadt ausgetrickst fühlten.

Nach Aussage von Reinhard Claves hat der hinzugezogene Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Robert Hotstegs, „berechtigte Hoffnung, dass die Klage positiv vom OVG in Münster beschieden wird“. Um vor Gericht gehen zu können, wurde die Bevölkerung um Spenden gebeten, damit die geschätzten 5000 Euro, die benötigt werden, zusammenkommen. Es seien bereits erhebliche Beträge eingegangen und weitere Spenden in Aussicht gestellt worden, berichtet Reinhard Claves. Mit der Entscheidung, in Berufung zu gehen, will er den Bürgern Mut machen, Verwaltungsentscheidungen nicht einfach hinzunehmen, sondern diese kritisch zu hinterfragen. Er hofft auf weitere Bürgerunterstützung, „damit die Verwaltung nicht machen kann, was sie will“. (hsd)