Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig

Wie schon 2008 war auch 2009 jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig. Neun von 20 eingereichten und abgeschlossenen Initiativen liefen auf diese Weise ins Leere. 2008 waren es zwölf von 24 Begehren. Dank der Zusammenlegung mit Wahlen war der Anteil ungültiger Bürgerentscheide dafür im Vergleich zum Vorjahr sehr viel geringer. Nur eine von sechs Abstimmungen war für den Papierkorb. Im Vorjahr waren es noch sechs von elf. Dies ergibt sich aus einer Jahresauswertung des Verbandes Mehr Demokratie e.V.

Grund für den hohen Anteil unzulässiger Begehren sind die starken Einschränkungen, denen die direkte Demokratie in NRW unterliegt. So verbietet die Gemeindeordnung ausgerechnet Initiativen zu wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen. In Reken scheiterte deshalb ein Bürgerbegehren gegen ein Gewerbegebiet, in Velen eine Initiative für den Erhalt einer Grünfläche. Grund: Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind in NRW nicht erlaubt. Damit die Wähler hier nicht weiter im Zustand der Unmündigkeit gehalten werden, sollten Bürgerbegehren zu diesen Fragen nach dem Vorbild von Bundesländern wie Bayern, Hessen, Sachsen oder Thüringen auch zwischen Rhein und Weser erlaubt sein.

Stolperstein Kostendeckungsvorschlag

Größter Stolperstein ist aber der Kostendeckungsvorschlag, den Bürgerbegehren enthalten müssen, wenn ihr Erfolg einer Gemeinde finanzielle Nachteile brächte. Zwar ist es sinnvoll, die Folgekosten eines Bürgerbegehrens bekannt zu machen, über die Höhe der Kosten besteht zwischen Akteuren wie Bürgermeister, Verwaltung und Initiatoren des Bürgerbegehrens aber oft Uneinigkeit. Das brachte 2009 Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Redoute in Bonn-Bad Godesberg und für die Erweiterung der Heinz-Sielmann-Schule in Oerlinghausen zu Fall. Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Diskussion, darf aber kein Zulässigkeitskriterium für ein Bürgerbegehren sein.

2009 wurden insgesamt 25 Bürgerbegehren abgeschlossen, darunter neun mit Erfolg. Eine vollständige Bilanz ist online verfügbar unter http://nrw.mehr-demokratie.de/bilanz2009.html.

 

(C) Mehr Demokratie e.V.

 


Unsere Kanzlei hat zahlreiche der Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren beraten und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Rechtsanwalt Robert Hotstegs ist Mitglied im bundesweiten Arbeitskreis Bürgerbegehren und Mitglied im NRW-Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V.