„Kleiner Schritt für den Landtag – großer für die Demokratie!“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.10.2018

::: Pressemitteilung 7/2018 :::

„Kleiner Schritt für den Landtag – großer für die Demokratie!“
Anhörung zur Verbesserung der Rechte von Bürgerbegehren in
Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag berät am Freitag (05.10.) über Änderungen im Kommunalrecht. Den Abgeordneten liegt ein Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, der die direkte Demokratie stärken könnte: lokale Bürgerbegehren sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, vor einer Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft zu werden. „Ein überfälliger Vorschlag“, mein Fachanwalt Robert Hotstegs (39). Weitere Anpassungen seien aber notwendig.

Von 751 von 1994 bis Ende 2017 durchgeführten Bürgerbegehren scheiterten nach Auswertung des Fachverbandes Mehr Demokratie 273 Begehren (36,4 %) an meist überflüssigen Zulässigkeitshürden oder an leicht korrigierbaren Fehlern. „Hier setzt der Entwurf an und will mit der vorherigen Prüfung dem Scheitern vorbeugen.“ erklärt Hotstegs. „Damit würden Fälle verhindert, in denen die Bürger zehntausende Unterschriften sammeln, Zeit und Energie aufwenden, um am Ende zu erfahren, dass eine einzige Textzeile der Korrektur bedarf, nun aber leider alle Fristen verstrichen sind.“ Derartige Extremfälle sind nicht ungewöhnlich, weil ausschließlich nachträgliche Prüfungen stattfinden. Dass diese nach monatelanger Durchsicht Fehler aufdecken können, sei wenig überraschend.

„Wenn zukünftig die Prüfung vorab stattgefunden hat, wissen Bürger, Politik und Verwaltung woran sie sind. Sie können sich dann der politischen Auseinandersetzung um ein Bürgerbegehren widmen.“

Das gleiche gelte auch für die Regelung des Gesetzes, wonach die Verwaltung eine sogenannte Kostenschätzung erstellen müsse. Die gut gemeinte Vorschrift, verkehre sich in der Praxis oft in ihr Gegenteil. „Oft wissen Verwaltungen nicht, was genau geschätzt werden soll. Mitunter werden auch drei verschiedene Berechnungen für ‚richtig‘ erklärt oder die Bürger viele Monate im Unklaren gelassen.“ Das belaste die Verfahren unnötig. Denn Bürger greifen zum Instrument des Bürgerbegehrens um eine Sachfrage zu entscheiden. Diese soll auch nach Ansicht des Düsseldorfer Fachanwalts stärker im Mittelpunkt stehen. Die Vorprüfung und die Abschaffung der Kostenschätzung wären hierfür zwei wesentliche Schritte.

Die Anhörung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen beginnt um 11.45 Uhr.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
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