Ratingen: Antrag für Bürgerbegehren wird bald gestellt, Westdeutsche Zeitung vom 15.04.2005

Für ein Bürgerbegehren erforderlich sind 4500 Unterschriften. Bislang haben die Organisatoren allerdings noch keinen Antrag auf ein Bürgerbegehren gestellt man wollte erst das Abstimmungsergebnis im Rat abwarten. Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig erklärt hatte, beauftragten die Organisatoren ihrerseits einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der ausgelegten Unterschriftenlisten. Der hält die Einwände der Verwaltung nicht für zutreffend.

Die Organisatoren haben schon über 5000 Unterschriften gegen den Abriss des Rathauses gesammelt. Fachanwalt bestätigt: Das Begehren ist zulässig.

Ratingen. Nach der Abstimmungsniederlage in der Ratssitzung wollen die Befürworter einer Sanierung des Rathauses nicht aufgeben und weiterhin einen Bürgerentscheid gegen den Abriss des Rathausgebäudes anstreben. „Wir machen weiter“, waren sich die Organisatoren des Bürgerbegehrens, Susanne Stocks (Grüne), Horst Becker (FDP) und Manfred Evers (Ratinger Linke) einig. Bestärkt in ihrem Vorhaben sehen sie sich auch dadurch, dass inzwischen deutlich über 5000 Unterschriften auf den Listen gegen den Abriss gesammelt wurden.

Für ein Bürgerbegehren erforderlich sind 4500 Unterschriften. Bislang haben die Organisatoren allerdings noch keinen Antrag auf ein Bürgerbegehren gestellt man wollte erst das Abstimmungsergebnis im Rat abwarten. Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren aus formaljuristischen Gründen für unzulässig erklärt hatte, beauftragten die Organisatoren ihrerseits einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Prüfung der ausgelegten Unterschriftenlisten.

Der hält die Einwände der Verwaltung nicht für zutreffend. Die hatte unter anderem bemängelt, dass die Kosten für die neue Tiefgarage (rund fünf Millionen Euro) den Kosten für den Rathausneubau zugeschlagen worden seien. Da die zweigeschossige Tiefgarage aber ohne den Neubau nicht zu realisieren und baulich nicht zu trennen ist, handele es sich folglich um eine gesamte Baumaßnahme.

Auch die Hinweise darauf, dass für die Verwertung des Parkhauses Kirchgasse ein Erlös von einer halben Millioen Euro erzielt werden kann, spiele bei dem Bürgerbegehren keine Rolle. Der Fachanwalt kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren zulässig sei.

„Wir werden uns in der nächsten Woche zusammensetzen und dann einen formalen Antrag an den Bürgermeister richten“, erklärte Becker das weitere Vorgehen. Die Verwaltung sei dann verpflichtet, die Unterschriften zu prüfen und den Rat „unverzüglich“ darüber entscheiden zu lassen. Das könnte bereits in der Ratssondersitzung am 24. Mai geschehen. Danach muss der Bürgerentscheid durch die Verwaltung organisiert werden.

15.04.05
Von Joachim Dangelmeyer