„Jetzt kann nur noch das Eilverfahren den Abriss verhindern“, Westfälische Rundschau, 29.01.2008

Nach Genehmigung: Anwalt prüft Klagearten

Jetzt kann nur noch das Eilverfahren den Abriss verhindern

 

Jetzt geht’s ins Eilverfahren. Die Kulturinitiative Massener Straße wird entweder ihr Bürgerbegehren gerichtlich durchsetzen oder die erteilte Baugenehmigung an Dr. Ulrike Hesse direkt angehen.

Wie berichtet, hat der Rat der Stadt das Bürgerbegehren, das zum Erhalt von Haus Nummer 20 an der Massener Straße führen soll, für unzulässig erklärt. Da die Investorin angekündigt hat, Ende Februar das Haus abzureißen (siehe Bericht oben), wäre eine Klage hinfällig.

„Wir haben die Genehmigung noch nicht schriftlich vorliegen, erst dann können wir mit unseren Mandanten entscheiden, welchen Klageweg wir beschreiten”, so Rechtsanwalt Robert Hotstegs von der Düsseldorfer Kanzlei Obst. Die vertritt namentlich Wolfgang Patzkowsky, Peter Möbius und Michael Sacher. Die Drei haben das Bürgerbegehren im Sommer angeschoben. „Wir werden auf alle Fälle jetzt ins Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gehen”, sagt Sacher. Geld für die erste Instanz sei durch Spenden (5 000 Euro) vorhanden. „Ich bin von dem ganzen Verfahren enttäuscht”, so Patzkowsky. Auf der einen Seite führe die Stadt einen Fassadenwettbewerb durch, auf der anderen Seite solle eine schöne Fassade fallen, sagt Unnas Stadtheimatpfleger.

In der Hauptsache ist eine Klage anhängig, mit der der Rat gerichtlich verpflichtet werden soll, das Begehren zuzulassen. Möglich wäre es auch, die Baugenehmigung mit einer Drittwiderspruchsklage überprüfen zu lassen.