Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 12.09.2017
::: Pressemitteilung 2/2017 :::
„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“
Tagung informiert ein Jahr nach der Dienstrechtsmodernisierung NRW 2016
Düsseldorf. Prof. Dr. Michael Koop (Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) und Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden referieren am 19.10.2017 über „Gesundheitsmanagement & Dienstunfähigkeit in Behörden“ vor Behördenvertretern, Personalräten und Rechtsanwälten. Es verspricht spannend zu werden, meint Tagungsleiterin Sarah Nußbaum.
Warum ist das Thema Gesundheitsmanagement in Behörden wichtig?
Nußbaum: Der Landtag hat es 2016 im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz prominent auf die Tagesordnung gesetzt. Seitdem braucht jede Behörde ein eigenes Konzept zum Gesundheitsmanagement. Das ist aber den meisten Ämtern überhaupt nicht bewusst. Fragen Sie mal im Rathaus, im Finanzamt oder beim Amtsgericht vor Ort nach, ob dort so ein Konzept bislang erarbeitet wurde. Viele Behörden kennen das Thema gar nicht.
Ein Konzept wäre nur ein Papier ohne Relevanz – oder?
Nußbaum: Ja natürlich muss ein Konzept auch gelebt werden. Der öffentliche Dienst zeigt, dass das auch dringend notwendig ist. Denn die allermeisten Beschäftigten und darunter eben viele Beamte erreichen das Regelalter zur Versetzung in den Ruhestand nicht. Hier wäre Prävention wichtig.
Wie verträgt es sich dann, dass Sie Gesundheitsmanagement und Zurruhesetzung in einer Fortbildung thematisieren?
Nußbaum: Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. In den Verfahren einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit haben die Behörden viele rechtliche Vorgaben zu beachten. Ein gutes Gesundheitsmanagement kann helfen, Erkrankungen zu verhindern. Insofern ist es gut, dass Prof. Dr. Koop das Gesundheitsmanagement als Thema in den Blick nimmt und Dr. Baden die Thematik mit der „Zurruhesetzung“ abrundet.
Veranstaltungszeit: Donnerstag, 19.10.2017, 09.00 Uhr – 14.00 Uhr
Veranstaltungsort: Meliá Düsseldorf, Inselstraße 2, 40479 Düsseldorf
Kosten: 240,- € (zzgl. MwSt.)
Anmeldung & Programm: www.difdi.eu
::: Kontakt :::
Rechtsanwältin Sarah Nußbaum, Tel.: 0211/497657-16
nussbaum@hotstegs-recht.de, www.difdi.eu
::: das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht :::
Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) versteht sich als interdisziplinäres Forum. Die Fortbildung richtet sich daher an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Richter, Verwaltungsjuristen und Verwaltungsmitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Gewerkschaftsvertreter und Personalräte.