Kehrt Voss als Chefin der Feuerwehr zurück?, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 20.04.2016

Dormagen. Verwaltungsgericht sieht bisherige Umsetzung von Sabine Voss als „nicht amtsangemessen“ an. Stadt hat eine neue Stabsstelle entwickelt.

Carina Wernig

Die seit Anfang Dezember nach internen Konflikten von ihrem Posten als Dormagener Feuerwehr-Chefin abgezogene Branddirektorin Sabine Voss (49) sieht gute Chancen darauf, dass sie bald wieder als Leiterin der hauptamtlichen Feuerwache arbeitet. Das bestätigte gestern ihre Rechtsanwältin Katharina Voigt von der Hotstegs Rechtsanwalts-GmbH: „Wir erwarten, dass die Stadt den Beschluss des Verwaltungsgerichtes umsetzt und meine Mandantin wieder amts- und laufbahngerecht als Leiterin der hauptamtlich besetzten Feuer- und Rettungswache einsetzt.“

Denn am Montag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einem entsprechenden Eilantrag von Voss stattgegeben und angeordnet, sie vorläufig bis zu einer neuen Entscheidung über ihren dienstlichen Einsatz wieder auf ihren vorherigen Dienstposten zu setzen. „Die Umsetzungsverfügung ist rechtswidrig“, fasst die Rechtsanwältin zusammen. Voss war von der Stadt vorübergehend im Bereich des Hochwasserschutzes eingesetzt worden, was laut Gericht nicht ihrer Besoldung nach A 15 und ihrer Laufbahn entspricht und daher „nicht amtsangemessen“ ist. Der Dormagener Verwaltungsvorstand hatte diese Entscheidung im Dezember damit begründet, den „inneren Frieden in der Feuerwehr“ wiederherzustellen. Das Gericht attestierte der Stadt laut Kanzlei-Homepage jedoch, die Umsetzung sei nicht willkürlich erfolgt, sondern es habe „erkennbar ein sachlicher Grund“ bestanden, die Feuerwehrchefin „zur Beseitigung eines (Dauer-)Spannungsverhältnisses immerhalb der Feuerwehr und der Dienststelle“ von ihren Aufgaben zu entbinden.

Die Stadt plant, dass Voss in der Verwaltung die Leitung einer neuen Stabsstelle für Sicherheit übernehmen soll, darüber berät heute der Personalrat der Stadt. „Vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrats werden wir diese Regelung mit sofortiger Wirkung umsetzen“, teilte Bürgermeister Erik Lierenfeld mit. „Mit der jetzigen Regelung, die schon vor dem Ausgang des Eilverfahrens so vorgesehen war, haben wir die vom Gericht eingeräumte Möglichkeit einer neuen Entscheidung genutzt“, erklärte er. Zu den Aufgaben der geplanten Stabsstelle gehören unter anderem das Krisenstabsmanagement, der Zivilschutz, der Katastrophenschutz, Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes und die Hochwasserschutzplanung. „In der heute veränderten Bedrohungssituation sind auch die Kommunen nach Einschätzung der Bundesbehörden gefordert, ihre Anstrengungen im Sicherheitsbereich noch einmal deutlich zu verstärken“, so der Bürgermeister.

Die Stadt sieht keine Auswirkung auf die Bestellung der neuen Leitung der Freiwilligen Feuerwehr, die gestern im Rat anstand. „Nachdem der Stadtrat im Dezember 2015 die Rückumwandlung der Berufsfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr beschlossen hat, bestünde für Frau Voss auch im möglicherweise ausstehenden Hauptverfahren vor Gericht kein Anspruch auf Übernahme der gesamten Wehrführung“, erläuterte der Erste Beigeordnete Robert Krumbein. Dies habe auch das Verwaltungsgericht in der Eilentscheidung bereits dargestellt.

Quelle: NGZ

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