Urteil nach den Ferien, Westfalenblatt vom 21.05.2011

Bielefeld (MiS). Wohl erst nach den Sommerferien wird das Mindener Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt aller Bielefelder Grundschulen entscheiden. Nach Angaben des Kläger-Anwalts Roland Hotstegs aus Düsseldorf hat die Stadt in der vergangenen Woche ihre Klageerwiderung eingereicht.
»Darin wiederholt die Stadt im wesentlichen ihre Position«, sagte Hotstegs am Freitag. Das Rathaus argumentiere, es sei in der Pflicht, Schulschließungen vorzunehmen. Es sei nicht möglich, wie im Bürgerbegehren gefordert, alle Schulen offenzuhalten. Dingen, denen der Rat nicht zustimmen dürfe, könne auch ein Bürgerbegehren nicht verlangen.
Hotstegs verweist dagegen auf das Papier der Bielefelder CDU, in dem eine entgegengesetzte Meinung vertreten werde: »Offenbar wird die Ansicht der Verwaltung nicht von allen in der Bielefelder Politik geteilt.«
Dass die Stadt darüber hinaus den in einem Bürgerbegehren erforderlichen Kostendeckungsvorschlag in Frage stelle, sei nicht überraschend. Erstaunlich sei aber, wie sehr das Rathaus diesen Bereich in den Mittelpunkt stelle. Offenbar fehle es an inhaltlichen Argumenten.
»Wir gehen zuversichtlich in die Verhandlung«, sagte Hotstegs, der Annette Davidsohn und Silke Schüler, die beiden Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, vertritt. Sie hatten im Herbst 40 000 Unterschriften gegen die Schulschließungen gesammelt. Das Bürgerbegehren war vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden, wogegen beide nun klagen.
Ursprünglich sollten fünf Grundschulen in Bielefeld geschlossen werden. Auch in dem zwischenzeitlich einberufenen Grundschulforum, das seit Januar regelmäßig getagt hatte, wurde keine einhellige Empfehlung zur künftigen Grundschullandschaft abgegeben. Jetzt soll eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses Vorschläge erarbeiten.