Der Vorwurf der Befangenheit ist rechtlich nicht haltbar, waterboelles.de v. 11.04.2013

Von einer Ratsentscheidung mit üblem Beigeschmack war gestern in einem Fernsehbericht der „Lokalzeit für das Bergische Land“ aus dem WDR-Studio Wuppertal die Rede.

Es ging um die Teilnahme von Sven Wolf (SPD) an der Diskussion und Abstimmung in der Ratssitzung vom 7. März über den Orchestervertrag zwischen Solingen und Remscheid (Bergische Symphoniker) und insbesondere um den Beschluss, die Rechtskanzlei ATN (d’Avoine, Teubler, Neu) mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Stadt Remscheid zu beauftragen. Dort war Sven Wolf als Fachanwalt für Insolvenzrecht bis zu seiner Wahl in den Landtag fest angestellt; heute arbeitet er für die Kanzlei als freier Mitarbeiter. Deshalb monierten die Fraktion der W.i.R. und der Linken nach der Sitzung gegenüber der Oberbürgermeisterin, Wolf sei befangen gewesen und habe an der Diskussion und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Der SPD-Landtagsabgeordnete bestreitet die Befangenheit und bekam inzwischen von der Oberbürgermeisterin Rückendeckung. In dem gestern ausgestrahlten Fernsehbericht bleibt er dabei: „Formal war ich nicht befangen und bin es auch nicht!“, räumt allerdings ein: „Es wäre vielleicht ratsamer gewesen, an der Abstimmung nicht teilzunehmen, damit die Sachdiskussion nicht überlagert wird!“ Wieland Gühne, der Fraktionsvorsitzende der W.i.R., wird in der Sendung mit dem Worten zitiert, es gehe nicht um eine rechtliche, sondern um eine moralische Frage. Dass das Verhalten von Sven Wolf „rechtlich haarscharf zulässig“ gewesen sei, bestätigte vor der Kamera der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Allerdings hafte dem Vorgehen ein Geschmäckle an. Ein Stück weit sei das Vertrauen der Bürger verspielt worden. Es sei zu überlegen, ob das Gesetz in der Frage der Befangenheit von Ratsmitgliedern nicht verschärft werden müsse.