Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012

Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht

VON KIRSTEN TIRRE

Pr. Oldendorf / Minden. Mit einem Karton voller Akten und einem Sieg in der Tasche verließen gestern Marko Steiner und Eric Pollert als Vertreter der Stadt Pr. Oldendorf den Saal 208 des Mindener Verwaltungsgerichtes. Nach knapp einstündiger Verhandlung hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichtes, Klaus Peter Frenzen, entschieden, dass das Bürgerbegehren „Pro Sportplatz“ unzulässig ist.

Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog.
Der mit knapper Mehrheit von CDU und SFD erfolgte Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren hatte vergangenes Jahr bei SPD, FWG, UEB und Grünen den Ruf nach einem Ratsbürgerentscheid laut werden lassen. Nachdem dies an der Ratsmehrheit scheiterte, gründete sich die Bürgerinitiative (BI) „Pro Sportplatz“, die mehr als 2.800 Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte. Dieses allerdings erklärte der Rat im September 2011 wieder mit knapper Mehrheit für unzulässig. Die BI beschritt den Klageweg und beantragte, den ablehnenden Bescheid aufzuheben.

„Wir wissen ihr bürgerschaftliches Engagement zu schätzen, können aber nicht an der Rechtslage vorbeischauen“, wandte sich Richter Frenzen nach der Urteilsverkündung an die Kläger Volker Oestreich, Janina Huth und Inka Jockheck als Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens. Dennoch sei das Urteil , dass der Ratsbeschluss rechtmäßig sei, wohl keine Überraschung. Schon Bürgermeister Jost Egen hatte die Ablehnung des Bürgerbegehrens damit begründet, dass es Belange der Bauleitplanung berühre. Diese Auffassung vertrat auch das Gericht, verwies jedoch auf unterschiedliche Urteile des Oberverwaltungsgerichts in dieser Frage.

Die Entscheidung, die wegen des Aufstellungsbeschlusses vom März 2011 noch auf alter Rechtslage fußt, begründete das Gericht wie folgt. Richter Klaus Peter Frenzen und die beiden beisitzenden Richter Winfried Kaiser und Kathrin Junkerkalefeld bewerteten die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten als „unvollständig oder zumindest teilweise irreführend“. Die Aussage, „die Stadt verscherbele ihr Tafelsilber“, suggeriere, dass es um die gesamten 9.218 Quadratmeter des Sportplatzes gehe und bei einem Verkauf für 540.000 Euro ein Erlös unter Wert erzielt würde. Gemäß der Planungen gehe es aber nur um 6.000 Quadratmeter für einem marktgerechten Preis von 90 Euro pro Quadratmeter.

Auch sei es ein gravierender Unterschied, ob der ganze im Eigentum der Stadt befindliche Sportplatz veräußert würde oder ein Drittel als Multifunktionsfläche im Besitz der Kommune verbleibe. Zudem handele es sich um eine typische bauleitplanerische Entscheidung, „die einem Bürgerbegehren als Entscheidungsgegenstand entzogen“ sei. Schwer falle dabei insbesondere ins Gewicht, dass die Veräußerung des Grundstückes lediglich der Teilaspekt einer wesentlich weiterreichenden Planung sei, welche die gesamte Innenstadtentwicklung mit Einzelhandel, Parkplätzen, einem neuen Jugendzentrum und einem neuen Sportplatz betreffe. Im Bauleitverfahren sei bereits die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch die öffentliche Auslegung berücksichtigt. In diesen Verfahrensablauf fügte sich das auf wenige Aspekte der Gesamtplanung bezogene Bürgerbegehren nicht ein, so das Gericht.

Volker Oestreich als einer der drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, legte abschließend Wert auf die Feststellung, dass es zu keiner Zeit darum gegangen sei, die Pläne zur Innenstadtentwicklung zu verhindern. „Die Bürger wünschen sich eine Mitbeteiligung. Das belegen die 2.800 Unterschriften. Und was die Begründung angehe, wären alle Unterzeichner informiert gewesen, um was es gehe, so der Anwalt. „Der Bürger hat heute verloren“, machte Oestreich nach der Verhandlung seiner Enttäuschung Luft. „So etwas ist schon ein frustrierendes Erlebnis für die Bürger“, so Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die BI vertrat. Er sei aber Optimist und gehe davon aus, dass die Bürger nun weiter aufpassen würden, was in ihrer Stadt passiere.

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