Donnerstag, 18. April 2013, 10 Uhr
Landespressekonferenz, Landtag
Platz des Landtags 1, Düsseldorf
Bürgerinnen und Bürger haben in NRW das Recht zur öffentlichen Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Dieses Recht basiert auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Dieses Gesetz folgt dem Prinzip, dass Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen und eine Gebühr bezahlen müssen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Das ist mühselig, teuer und nicht immer erfolgreich.
Es ist Zeit, dieses Prinzip umzukehren. Politik und Verwaltungen sollen Informationen wie Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften pro-aktiv veröffentlichen müssen. Dafür braucht NRW ein Transparenzgesetz. „NRW blickt durch – ein Transparenzgesetz fürs Land, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 15.04.2013“ weiterlesen