Minoritenplatz: Ein Begehren, das seinen Namen trägt?, kleveblog.de v. 08.04.2013

rd | 20 Klever kamen zum ersten Treffen ins Gasthaus Früh, bei der zweiten Zusammenkunft am Montag Abend waren es dann in den Räumen des Unternehmens MIT Gesundheit schon 40 Frauen und Männer aus der Stadt, die ein Ziel einte: die Bebauung des Minoritenplatzes mit einem Geschäftshaus der Erlanger Investoren Sontowski & Partner zu verhindern. Aber wie? Ein Mittel, das die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens ausdrücklich vorsieht, ist das Bürgerbegehren und der daran anschließende Bürgerentscheid. Dass es versucht werden soll, darüber herrschte Einigkeit. Doch das Prozedere ist nicht ganz einfach, es gibt diverse Fallstricke und reichlich Möglichkeiten, ein solches Begehren zu unterminieren. Dass und wie es dennoch gelingen kann, erläuterte den Gästen ein souveräner Fachmann, der Anwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf, der den Klevern über den Verein »Mehr Demokratie« vermittelt worden war.

Hotstegs wies unter anderem auf die interessante Möglichkeit hin, dass der Rat selbst einen Bürgerentscheid befürwortet, damit eine langwierige Prüfung überflüssig macht und das Urteil an den Souverän (= Volk, in diesem konkreten Fall EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Kleve, die mindestens 16 Jahre alt sind) zurückdeligiert – aber ob die gesammelten Fraktionen in Kleve den Mut dazu haben werden? Vieles ist noch unwägbar, eines aber sicher: Kleve steht ein spannender Frühling bevor.