Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010

gegen Rat und Clausen Schulschließungen: Richterliche Mediation angestrebt

 

VON ANSGAR MÖNTER
Bielefeld. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Schulschließungspläne der SPD-Grüne-FDP-Koalition haben Klage eingereicht gegen den Stadtrat und Oberbürgermeister Pit Clausen. Sie halten die Ablehnung des 40.000-Unterschriften-Bürgerbegehrens für unrechtmäßig. Entscheiden soll das Verwaltungsericht Minden.

„Unser Ziel ist aber nicht ein Klageverfahren, sondern eine richterliche Mediation“, erklärt Annette Davidsohn, mit Silke Schüler Vertretungsberechtigte des Bürgerbegeherens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“. Man wolle eine Einigung zwischen beiden Parteien – und vor allem Rechtssicherheit. Deshalb sei jetzt die Klage eingereicht worden. „Daür gibt es formal nur eine Frist von einem Monat“, erläutert Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der das Bielefelder Bürgerbegehren juristisch vertritt. „Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010“ weiterlesen

Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010

VON SEBASTIAN KUNIGKEIT

Leichlingen (RP) Der Streit um den geplanten Bau eines Einkaufszentrums im Neuen Stadtparks wird offenbar vor Gericht weitergeführt. Der angekündigten Klage gegen den Beschluss des Stadtrats, das Bürgerbegehren gegen das Projekt nicht zuzulassen, steht finanziell nichts mehr im Weg.

Dank einer Bürgschaft seien die für Anwaltskosten veranschlagten 4000 Euro „im Grunde zusammen“, sagte Lydia Feucht von der Initiative „Rettet den Stadtpark“ gestern am Rande der zweiten Demonstration gegen das Vorhaben. „Damit können wir anfangen.“ Die Düsseldorfer Kanzlei Obst und Hotstegs bereite nun die Klage vor, die bis zum 21. November eingereicht werden muss. „Stadtpark-Bebauung: Klage wird vorbereitet, Rheinische Post vom 06.11.2010“ weiterlesen

Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010

Der Berliner Tagesspiegel hat in seiner Beilage „Alles, was recht ist“ am 05.11.2010 u.a. auch über die verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherungen berichtet. Hierbei wurde sowohl auf den gewerkschaftlichen, wie auch auf den vertraglichen Rechtsschutz eingegangen. Darüber hinaus sind einzelne Rechtsgebiete und ihre Absicherung näher erläutert.

Die meisten in unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsschutzangelegenheiten sind unter den Arbeits-/Berufsrechtsschutz, sowie unter das Disziplinar-/Standesrecht bzw. das allgemeine Verwaltungsrecht zu fassen. Unseren Mandanten empfehlen wir, regelmäßig schon vor der Erstberatung telefonisch die Versicherung zu kontaktieren und den Umfang des Versicherungsschutzes abzufragen. „Darf’s ein bisschen mehr sein?, Der Tagesspiegel vom 05.11.2010“ weiterlesen

Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10

1 B 1425/10
Beschluss
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

des … Antragstellers,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Dr. Obst & Hotstegs, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf,

gegen

die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 – 6, 40878 Ratingen,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Wolter – Hoppenberg, Südring-Center, Südring 4,59065 Hamm,

wegen eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte;
hier: Zurücknahme des Antrags auf Erlass einer Zwischenregelung über die Aussetzung der Vollziehung während des Beschwerdeverfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes

hat der 1. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 27. Oktober 2010
durch
die Richterin am Verwaltungsgericht    F e l s c h,

nach Zurücknahme des Antrags durch die Antragsgegnerin in Anwendung des § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO (Zuständigkeit der Berichterstatterin für die Entscheidung)

beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. „Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10“ weiterlesen

Altenheim-Gegner ziehen vor Gericht, Kölnische Rundschau vom 14.10.2010

Von Claus Boelen-Theile

Schon in der nächsten Woche wird das Kölner Verwaltungsgericht sich mit dem Bürgerbegehren gegen das geplante Seniorenheim beschäftigen. Die Initiatoren wollen erreichen, dass das Begehren für zulässig erklärt wird. Das Verfahren könnte sich über Monate hinziehen.

(Kürten) Die nächste Etappe beim Kürtener Bürgerbegehren ist in Sicht: Schon in der nächsten Woche wird das Kölner Verwaltungsgericht ein Schriftstück der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs erhalten. Inhalt: die Klage gegen das vom Kürtener Rat abgelehnte Bürgerbegehren „Für humanes Wohnen und Leben im Alter“. Die drei Vertretungsberechtigten wollen damit eine Gerichtsentscheidung zugunsten der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erreichen. „Formal handelt es sich um eine Verpflichtungsklage: Die Gemeinde Kürten soll verpflichtet werden, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens anzuerkennen“, berichtet Hermann-Josef Fischer, Sprecher der IG Bechen, und Unterstützer des Bürgerbegehrens. „Am vergangenen Freitag haben wir uns zusammengesetzt und beschlossen, den Klageauftrag an unsere Kanzlei zu geben.“ Trotz des Ratsentscheids sehe man sich nicht als Verlierer. „Die Stimmung ist positiv. Es haben schließlich über 2.100 Kürtener Bürger unseren Wunsch nach einem Bürgerbegehren geteilt.“ Offenbar fürchte sich die CDU-SPD-Mehrheit vor einem Votum der Bürgerschaft und verstecke sich hinter der angeblichen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Fischer: „Wir machen deshalb jetzt die nächste Etappe.“ Die Düsseldorfer Kanzlei habe in ihrer Stellungnahme die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens schlüssig begründet, deshalb herrsche bei den Mitstreitern eine gewisse Zuversicht. Stichtag für eine Klage wäre der 5. November, vier Wochen nach der Ratssitzung vom 6. Oktober. „Altenheim-Gegner ziehen vor Gericht, Kölnische Rundschau vom 14.10.2010“ weiterlesen

Bürgerbegehren droht das Aus, Neue Westfälische vom 07.10.2010

Bezirksregierung hält es für rechtswidrig / Initiative gegen Schulschließungen widerspricht
VON BIRGIT GUHLKE
Bielefeld. Der Zuspruch war immens. Nach nicht einmal zwei Wochen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Grundschulschließungen mit rund 20.000 Unterschriften knapp doppelt so viele zusammen wie nötig. Jetzt kommt Einspruch von der Bezirksregierung Detmold. Darin heißt es: Das Bürgerbegehren sei rechtswidrig, die darin enthaltenen Forderungen unzulässig. Die Initiative widerspricht – und macht weiter.

Gestern Morgen allerdings sah die Welt für Silke Schüler und Anette Davidsohn als Initiatorinnen des Bürgerbegehrens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ reichlich düster aus. Sozialdezernent Tim Kähler hatte sie in seiner Funktion als Stellvertreter des derzeit im Urlaub weilenden Oberbürgermeisters um ein Gespräch gebeten – und über die Post aus Detmold informiert. Für Kähler war das ein Gebot der Fairness, „damit sie nicht unnötig weiter Unterschriften sammeln, die am Ende wertlos sind“.

Für Silke Schüler war es „der erwartete Gegenwind“. Der sie und ihre Mitstreiter allerdings nicht zum Aufgeben veranlasst. Sie haben gestern noch einmal juristischen Beistand gesucht und zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Robert Hotstegs eine Erklärung verfasst. Darin erklären sie, das Bürgerbegehren, wie geplant, heute bei der Stadt einreichen zu wollen. „Bürgerbegehren droht das Aus, Neue Westfälische vom 07.10.2010“ weiterlesen

Erftstädter Rat bleibt bei Bürgerbegehren stur, Mehr Demokratie, Pressemitteilung v. 06.10.2010

Mehr Demokratie kritisiert Unzulässigkeitsbeschluss

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert den Unzulässigkeitsbeschluss des Erftstädter Stadtrates zu einem Bürgerbegehren für den Erhalt von Lehrschwimmbecken. Die Ratspolitiker hatten eine Beanstandung ihres ersten Beschlusses vom 6. Juli dieses Jahres durch Bürgermeister Franz Georg Rips (SPD) gestern zurück gewiesen. „Der Stadtrat verschanzt sich hinter zweifelhaften Argumenten“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie die Entscheidung. Laut einem Rechtsgutachten der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs ist das Bürgerbegehren zulässig. „Erftstädter Rat bleibt bei Bürgerbegehren stur, Mehr Demokratie, Pressemitteilung v. 06.10.2010“ weiterlesen

Bezirksregierung: Bürgerbegehren gegen Schulschließung rechtswidrig, Neue Westfälische vom 06.10.2010

Initiative widerspricht
VON BIRGIT GUHLKE
Bielefeld. Der Streit um die Schließung von fünf Bielefelder Grundschulen geht in die nächste Runde: Die Bezirksregierung Detmold hat die Stadtverwaltung am Dienstag darüber informiert, dass das von einer Bielefelder Initiative angestrengte Bürgerbegehren gegen die Schulschließung rechtswidrig sei.

„Bezirksregierung: Bürgerbegehren gegen Schulschließung rechtswidrig, Neue Westfälische vom 06.10.2010“ weiterlesen

Bürgermeister musste Ratsbeschluss beanstanden, sonntags-post.de vom 01.10.2010

Bürgerbegehren zum Erhalt aller Erftstädter Bäder ist zulässig

Erftstadt (red). Das von der Bürgerinitiative zur Rettung der Erftstädter Bäder initiierte Bürgerbegehren ist zulässig. Der Bürgermeister musste den Ratsbeschluss von CDU, FDP und Grünen, der das Begehren für unzulässig erklärte, deshalb „zwingend beanstanden“. Dies ist das Ergebnis eines Kurzgutachtens zur Zulässigkeit des Bürgerbebehrens zum Erhalt der städtischen Bäder der Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hotstegs, Düsseldorf, das die Initiatoren der Initiative, Karl-Heinz Dirheimer, Gabriele Kau und Klaus Schäfer, in Auftrag gegeben haben. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hoffen nun, dass die Ratsmehrheit ihre Entscheidung überdenkt und in der nächsten Ratssitzung am Dienstag, 5. Oktober, den Weg für einen Bürgerentscheid freimacht. „Bürgermeister musste Ratsbeschluss beanstanden, sonntags-post.de vom 01.10.2010“ weiterlesen