BVerwG zu verspätet eingeleitetem Disziplinarverfahren: Keine Maxi­mal­sank­tion für „Cham­pagner de luxe saufen“, lto.de v. 20.11.2018

Disziplinarverfahren gegen Beamte sind zügig zu führen und auch zügig einzuleiten. Das hat das BVerwG am Donnerstag noch einmal bekräftigt. Die Rechtsprechung erhöht die Anforderungen an Dienstherren, erläutert Robert Hotstegs.

Die beklagte ehemalige Dezernentin eines nordrhein-westfälischen Kreises war gerade zwei Wochen zuvor wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, als nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in dritter Instanz über die angemessene Sanktion im gegen sie gerichteten Disziplinarverfahren zu entscheiden hatte (Urt. v. 15.11.2018, Az. 2 C 60.17). Nachdem noch Verwaltungsgericht (VG) Münster und Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW noch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis für angemessen erachtet hatten, kürzte das BVerwG nun lediglich das Ruhegehalt für drei Jahre um fünf Prozent. Die verspätete Einleitung des Disziplinarverfahrens und der Umstand, dass man die Frau zuvor nicht für einzelne Dienstpflichtenverstöße sanktioniert hatte, kamen ihr dabei in der Revisionsinstanz zugute.

Damit ist die Beamtin gerade noch einmal glimpflich davongekommen, ebenso aber auch der Dienstherr, dem Verfahrensfehler unterlaufen waren.

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jetzt alte Beitragsbescheide für Kita und OGATA prüfen | Pressemitteilung 2018-08

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 18.10.2018

::: Pressemitteilung 8/2018 :::

jetzt alte Beitragsbescheide für Kita und OGATA prüfen
fehlerhafte Berechnungen können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden

Düsseldorf. In einem am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelten Verfahren über Elternbeiträge für eine Kita machte das Gericht auf zwei allgemeine Aspekte aufmerksam: Berechnungsfehler der Jugendämter stecken oftmals im Detail. Sie können aber bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Darauf wies nun der Düsseldorfer Anwalt Robert Hotstegs hin. „jetzt alte Beitragsbescheide für Kita und OGATA prüfen | Pressemitteilung 2018-08“ weiterlesen

„Kleiner Schritt für den Landtag – großer für die Demokratie!“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.10.2018

::: Pressemitteilung 7/2018 :::

„Kleiner Schritt für den Landtag – großer für die Demokratie!“
Anhörung zur Verbesserung der Rechte von Bürgerbegehren in
Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag berät am Freitag (05.10.) über Änderungen im Kommunalrecht. Den Abgeordneten liegt ein Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, der die direkte Demokratie stärken könnte: lokale Bürgerbegehren sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, vor einer Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft zu werden. „Ein überfälliger Vorschlag“, mein Fachanwalt Robert Hotstegs (39). Weitere Anpassungen seien aber notwendig. „„Kleiner Schritt für den Landtag – großer für die Demokratie!“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-07“ weiterlesen

Inklusion | Initiative setzt sich für Hückeswagener ein, Remscheider General-Anzeiger v. 01.10.2018

Zum 15-jährigen Bestehen des Vereins „Freie aktive Bürger“ gab es einen Festakt.

Von Heike Karsten

Die Botschaft „Wer sich nicht bewegt, kann nichts bewegen“ war deutlich. Vor genau 15 Jahren gründete sich der politisch engagierte Verein „Freie aktive Bürger“ (FaB) und bringt sich seitdem in die Entscheidungen des Rats für die Stadt Hückeswagen ein. Aus diesem Anlass lud die FaB, mit der Vorsitzenden Brigitte Thiel zu einer Feier ins Heimatmuseum ein. „Inklusion | Initiative setzt sich für Hückeswagener ein, Remscheider General-Anzeiger v. 01.10.2018“ weiterlesen

Feierstunde auf dem Schlossberg: Seit 15 Jahren im Namen der Bürger aktiv, Rheinische Post v. 01.10.2018

Hückeswagen. Zum 15-jährigen Bestehen des Vereins „Freie aktive Bürger“ gab es einen Festakt im Heimatmuseum. Die FaB sieht sich Sprachrohr der Bürger im Stadtrat und engagiert sich besonders in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit.

Die Botschaft „Wer sich nicht bewegt, kann nichts bewegen!“ war deutlich. Vor genau 15 Jahren gründete sich der politisch engagierte Verein „Freie aktive Bürger“ (FaB) und bringt sich seitdem in die Entscheidungen des Rats für die Stadt Hückeswagen ein. Aus diesem Anlass lud die FaB, mit der Vorsitzenden Brigitte Thiel, am Samstagvormittag zu einer Feier ins Heimatmuseum ein. „Dass wir 15 Jahre in einem politischen Gremium durchgehalten haben, ist eine Feier wert“, sagte Thiel bei der Begrüßung der rund 40 Gäste. „Feierstunde auf dem Schlossberg: Seit 15 Jahren im Namen der Bürger aktiv, Rheinische Post v. 01.10.2018“ weiterlesen

BVerwG zur Verjährung von Unfallfürsorgeansprüchen: Die Falle beim Dien­st­un­fall, lto.de v. 04.09.2018

Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, muss es schnell gehen. Denn nur wer ihn rechtzeitig meldet, hat später Anspruch auf Versorgung, wie nun das BVerwG bestätigt. Damit ist auch der Dienstherr in der Pflicht, meint Sarah Nußbaum.

Der Fall hätte kaum dramatischer geschrieben werden können: Bei einem Einsatz im Jahr 1996 rettet ein Feuerwehrmann ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Die Drehleiter stürzt mit Mann und Kind um. Dem Kind geht es gut und der Beamte rettet weiter. Jahre später wird der Feuerwehrmann wegen des Vorfalls dienstunfähig, er leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Unfallfürsorgeansprüche kann er bei seinem Dienstvorgesetzten nun aber nicht mehr geltend machen, meint das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuellen Urteil. Dafür sei es jetzt zu spät (Urteil v. 30.08.3018, Az. 2 C 18.17).

Der Vorfall war dem Dienstherrn zwar bekannt. Doch auch dann ist ein Beamter verpflichtet, einen Dienstunfall noch formal zu melden. Das Gesetz, § 45 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG, je nach Bundesland können im Wortlaut deckungsgleiche landesgesetzliche Regelungen gelten), gibt ihm dazu zwei Jahre Zeit. Der Feuerwehrmann beantragte die Anerkennung seines Dienstunfalls hier aber erst nach 17 Jahren. Er war dienstunfähig geworden und die Ärzte führten die Erkrankung eindeutig auf den Vorfall aus dem Jahr 1996 zurück. Erst im Rahmen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wurde klar, dass der Leitersturz mit dem Kind in den Armen eine Posttraumatische Belastungsstörung ausgelöst hatte.

Der Dienstherr lehnte Unfallfürsorgeansprüche und die Zahlung eines Unfallruhegehalts ab und berief sich auf die gesetzliche Ausschlussfrist. In allen drei Instanzen wurde dies nach dem Wortlaut der Norm bestätigt. Auch das BVerwG sah nun keine Möglichkeit, die Ausschlussfrist anders auszulegen, selbst wenn eindeutig ein Dienstunfall zur Erkrankung des Beamten führte.

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Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018

Von Robert Baumanns

Köln – Eigentlich sollte es nur um die Bilanz der Kölner Berufsfeuerwehr für das Jahr 2017 gehen. Doch dann ging Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (47, CDU) gleich zu Beginn der Pressekonferenz auf die Gerüchte über die Nachfolge von Feuerwehrchef Johannes Feyrer ein. „Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018“ weiterlesen

Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018

Von Dirk Riße

Köln – An einem Novembertag im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr zu einem gynäkologischen Einsatz in Brück gerufen. Ein Routineeinsatz, dachten die Rettungssanitäter der Feuerwehr. Doch als sie am Einsatzort ankamen, hatten die Wehen einer 28-jährigen Frau bereits eingesetzt.

Ein alarmierter Notarzt entschied, dass die Frau per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden sollte – mit Martinshorn und Blaulicht. Das Baby wartete aber nicht solange, bis die Mutter in der Klinik ankam, sondern wurde gesund im Rettungswagen geboren. „Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018“ weiterlesen

Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018

Köln | Am heutigen Dienstag haben Stadtdirektor Stephan Keller und der Chef der Kölner Berufsfeuerwehr Johannes Feyrer die Bilanz der Kölner Feuerwehr für das Jahr 2017 vorgestellt. Zugleich finden am heutigen Dienstag und morgigen Mittwoch zwei Parallelveranstaltungen statt, die einen Reformprozess einläuten sollen.

Insgesamt zogen Stadtdirektor und Feuerwehrchef eine positive Bilanz im vergangenen Jahr, auch wenn die Einsatzzahlen im vergangenen Jahr erneut gestiegen sind. Das lag vor allem an der gestiegenen Zahl von Einsätzen im Rettungsdienst, hier musste die Köln Feuerwehr 188.965 Einsätze fahren, ein Plus von vier Prozent. Diese Summe verteilte sich auf 153.571 Einsätze mit Rettungswagen sowie 35.394 Einsätze für den Notarzt. Die Kölner Feuerwehr ist einer von insgesamt sechs Rettungsdienstanbieter in der Domstadt und mit einem Anteil von 43,8 Prozent der mit Abstand größte. Mehr als 90 Prozent der gesamten Einsätze entfallen dabei auf den Rettungsdienst. „Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018“ weiterlesen