Jüngst hat das OVG Münster die Besetzung der Präsidentenstelle des LSG Nordrhein-Westfalen mit dem ausgewählten Bewerber untersagt. Dieser Beschluss wirft mit Blick auf Entscheidungen aus Hessen und Berlin Fragen auf.
Katharina Voigt ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Düsseldorf