Nach Genehmigung: Anwalt prüft Klagearten
Jetzt kann nur noch das Eilverfahren den Abriss verhindern
Jetzt geht’s ins Eilverfahren. Die Kulturinitiative Massener Straße wird entweder ihr Bürgerbegehren gerichtlich durchsetzen oder die erteilte Baugenehmigung an Dr. Ulrike Hesse direkt angehen.
Wie berichtet, hat der Rat der Stadt das Bürgerbegehren, das zum Erhalt von Haus Nummer 20 an der Massener Straße führen soll, für unzulässig erklärt. Da die Investorin angekündigt hat, Ende Februar das Haus abzureißen (siehe Bericht oben), wäre eine Klage hinfällig.
„Wir haben die Genehmigung noch nicht schriftlich vorliegen, erst dann können wir mit unseren Mandanten entscheiden, welchen Klageweg wir beschreiten”, so Rechtsanwalt Robert Hotstegs von der Düsseldorfer Kanzlei Obst. „„Jetzt kann nur noch das Eilverfahren den Abriss verhindern“, Westfälische Rundschau, 29.01.2008“ weiterlesen