Hauptberuflichkeit im kirchlichen Küsterdienst ab 19,5 Stunden, Kirchl. Verwaltungsgericht der EKiR, Urteil v. 08.09.2011, Az. 2 VG 33/2009

1. Auch im kirchlichen Recht ist über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ein Vorverfahren ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen ist oder der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (Anschluss an st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

2. Die Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten, in denen Kirchenbeamte vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis im Angestelltenverhältnis tätig waren, richtet sich nach § 10 Satz 1 Nr. 1 und § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG. Der zeitliche Mindestumfang der grundsätzlich allen Kirchenbeamten eröffneten Teildienstbeschäftigung stellt die zeitliche Untergrenze für die Hauptberuflichkeit im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG dar. (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 25.05. 2005, Az. 2 C 20.04)

3. Die regelmäßige Arbeitszeit bestimmt sich für den Bereich der Küster allein nach der Küsterordnung (KüsterO). Gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 und 2 KüsterO gilt als regelmäßige Arbeitszeit der Küster die Arbeitszeit des § 6 BAT-KF. Sie ist daher mit „durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich“ anzusetzen.

4. Nach der zum staatlichen Versorgungsrecht ergangenen Rechtsprechung, die auch dem kirchlichen Gesetzgeber bekannt ist, ist für die vergleichsweise Betrachtung anerkanntermaßen auf den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand abzustellen. Dass der kirchliche Gesetzgeber hier etwas anderes habe regeln wollen, ist nicht ersichtlich.

(eigene Leitsätze) „Hauptberuflichkeit im kirchlichen Küsterdienst ab 19,5 Stunden, Kirchl. Verwaltungsgericht der EKiR, Urteil v. 08.09.2011, Az. 2 VG 33/2009“ weiterlesen

Im Zweifel für den Bürger, Neue Ruhr Zeitung vom 22.12.2011

Mülheim.  Juristisch wie politisch kommt Bewegung in das vom Rat verworfene Bürgerbegehren. Dessen Initiatoren wollen heute Klage einreichen.

In den Streit um das vom Rat verworfene Bürgerbegehren Bruchstraße kommt unerwartet Bewegung, juristisch wie politisch. Die Initiatoren des Begehrens wollen schon heute eine Klage an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht abschicken. Das Mandat dafür erhielt der Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler. Gleichzeitig öffnet sich die FDP dem Gedanken, den Rechtsstreit zu umgehen und einen Ratsbürgerentscheid zu befürworten. Den Anstoß dazu gab: ein Jurist. „Im Zweifel für den Bürger, Neue Ruhr Zeitung vom 22.12.2011“ weiterlesen

kirchliches Verwaltungs- und Beamtenrecht online

Wie viele andere Landeskirchen stellt nun auch die Ev. Kirche im Rheinland seit kurzem Entscheidungen zum kirchlichen Verwaltungs- und Beamtenrecht online zur Verfügung. Die Rechtsprechungsdatenbank ist frei zugänglich unter http://www.kirchenrecht-ekir.de/welcome/structuretype/urteil_aktenzeichen.

Unter der gleichen Datenbank www.kirchenrecht-ekir.de werden auch bereits das geltende und ehemalige Kirchenrecht, sowie die Kirchlichen Amtsblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Anwohner sauer: Kein Tempo 30 auf dem Schürenweg?, Westdeutsche Zeitung vom 15.12.2011

Von Herbert Baumann

Die Politiker der Ampel-Mehrheit verschieben eine Entscheidung. Zuvor hatte die CDU interveniert.

 

Mönchengladbach. Tempo 30 auf dem stark befahrenen Schürenweg – der Beschwerdeausschuss des Stadtrates hat seine Entscheidung darüber erst einmal vertagt. So oder so wird die gleichnamige Interessengemeinschaft (IG) nicht vor das Verwaltungsgericht ziehen.

„Ein Verfahren würde etwa zwei Jahre dauern, das bringt uns nicht weiter. Wir wollen nicht klagen, sondern lieber mit den Verantwortlichen reden“, sagt der Sprecher der Gruppe, Frank Sentis, zur WZ. „Anwohner sauer: Kein Tempo 30 auf dem Schürenweg?, Westdeutsche Zeitung vom 15.12.2011“ weiterlesen

Universitäten sind Rechtsnachfolger für Amtshaftungsansprüche, Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.11.2011, Az. 2b O 32/11

Ein Studierender der Zahnmedizin an einer nordrhein-westfälischen Universität hatte sein Studium nach eigener Bewertung nur rund ein Jahr verzögert abschließen können, da er zunächst zu einer Prüfung nicht zugelassen worden war. Nach Abschluss des Studiums und nun im Beruf angekommen machte der heutige Zahnarzt einen Amtshaftungsanspruch geltend. Für den Zeitraum von Juli 2004 bis Juli 2005 begehrt der Kläger Schadensersatz i.H. von 12 Monatsgehältern, insgesamt 30.000 Euro.

Der Kläger hat hierfür sowohl die Universität (Beklagte zu 2) als auch das Land Nordrhein-Westfalen (Beklagte zu 1) in Anspruch genommen. Damit warf das Verfahren die Frage auf, welche Wirkung die Gesamtrechtsnachfolge des Hochschulfreiheitsgesetzes hat. „Universitäten sind Rechtsnachfolger für Amtshaftungsansprüche, Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.11.2011, Az. 2b O 32/11“ weiterlesen

Grundschulen erhalten – Chancengleichheit gesichert – Klage erledigt, Pressemitteilung vom 30.11.2011

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“, Annette Davidsohn und Silke Schüler, haben durch ihren Anwalt am Montag, 28.11.2011 gegenüber dem Verwaltungsgericht Minden das Klageverfahren zum Bürgerbegehren für „erledigt“ erklärt. Damit reagieren die Vertretungsberechtigten auf den Beschluss des Rates, dass die Bielefelder Grundschulen erhalten bleiben. Die Stadt hat sich der Erklärung angeschlossen und das Gericht hat heute, 30.11.2011, das Verfahren eingestellt. „Grundschulen erhalten – Chancengleichheit gesichert – Klage erledigt, Pressemitteilung vom 30.11.2011“ weiterlesen

Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011

Die Beamten, die im Zuge der Kommunalisierung der Versorgungs- und der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2008 insbesondere auf kommunale Körperschaften übergeleitet werden sollten, sind Bedienstete des Landes geblieben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. „Keine Überleitung der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011“ weiterlesen

staatliche Verwaltungsgerichte müssen über katholisches Mitarbeitervertretungsrecht entscheiden, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 K 553/11.WI

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 27.10.2011 entschieden, dass ein nichtkirchlicher Seminaranbieter einen Anspruch auf sachliche Entscheidung über die Geeignetheit einer von ihm für Bistumsmitarbeiter angebotenen Fortbildungsveranstaltung gegenüber dem Bistum Limburg hat. „staatliche Verwaltungsgerichte müssen über katholisches Mitarbeitervertretungsrecht entscheiden, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 K 553/11.WI“ weiterlesen