(dr) Thomas Eberhardt-Köster, Vize-Leiter des Gartenamts, wird nicht erneut wegen der Besetzung der Spitze des Schulverwaltungsamts mit Silke Vogelbusch vor Gericht ziehen. Das teilte sein Anwalt Henning Obst gestern mit. Eberhardt-Köster hatte sich selbst auf die Stelle beworben, vor einem Jahr gegen die Besetzung mit Vogelbusch geklagt und in zwei Instanzen Recht bekommen. Die Stadt musste daraufhin ein neues Auswahlverfahren starten. Zu einem Vergleich mit Eberhardt-Köster war die Stadt nicht bereit. Am Donnerstag hatte der Rat nicht-öffentlich der Stellenbesetzung mit Silke Vogelbusch zugestimmt. Obst teilte mit, dass sein Mandant nicht dauerhaft in der Rolle desjenigen sein wolle, der „Sand ins Getriebe wirft“.
Streit um Spitzenposten beendet, NRZ vom 06.02.2010
Der Streit um die Leitung der Schulverwaltung ist beendet. Der Rat hat in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt, dass Silke Vogelbusch neue Chefin wird.
Dagegen hatte vor einem Jahr der in die engere Auswahl gekommene Thomas Eberhardt-Köster, Vizechef im Gartenamt, geklagt und bekam vor drei Monaten vor dem OVG Münster Recht. Die Stellenbesetzung war rechtswidrig, ein transparentes Auswahlverfahren sollte „allem Anschein“ nach nicht ausgeführt werden. Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden. „Streit um Spitzenposten beendet, NRZ vom 06.02.2010“ weiterlesen
Pressemitteilung: Zur Besetzung der Leitung des Schulverwaltungsamtes bei der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 05.02.2010
Vor rund einem Jahr hat die Landeshauptstadt Düsseldorf das Besetzungsverfahren um die Leitung des Schulverwaltungsamtes abgebrochen und versucht, die Stelle mit einer Mitarbeiterin (Frau Silke Vogelbusch) zu besetzen, die nicht einmal am städtischen Auswahlverfahren teilgenommen und sich ursprünglich nicht beworben hatte.
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nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2010, Az. 13 L 1664/09)
Nach dem Beamtenrecht kann eine Beamtin bzw. ein Beamter verschiedene Arten des Beamtenverhältnisses durchlaufen, so z.B. das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder das Beamtenverhältnis auf Probe bevor es dann zu einer Lebenszeitverbeamtung kommt. Beamte auf Widerruf bzw. Probe sind aus Sicht des Dienstherrn „leichter“ zu entlassen als Beamte auf Lebenszeit. In einem aktuellen Beschluss weist das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber darauf hin, dass auch hierbei der enge Wortlaut des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) einzuhalten ist. So liegt eine mangelnde Bewährung eines Probebeamten eben nicht vor, wenn dieser vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses strafrechtlich auffällig geworden ist und dies aber dem Dienstherrn vor der Begründung des Beamtenverhältnisses bekannt war. Ob ein Straf- oder Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen war, ist diesbezüglich unerheblich. „nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2010, Az. 13 L 1664/09)“ weiterlesen
Portrait Rechtsanwalt von Raumer, Anwaltsblatt Karriere 2010, Heft 1
Das Anwaltsblatt Karriere stellt in einem ausführlichen Portrait die Person und Tätigkeit des Kollegen Stefan von Raumer, Berlin, vor. Der Rechtsanwalt ist schwerpunktmäßig im Bereich des Rückgaberechts (DDR-Rechts), der Europäischen Menschenrechte und des Verwaltungsrechts tätig. In dem Portrait wird auch auf seine frühere Tätigkeit in der Kanzlei Dapprich Dr. Obst Bratke verwiesen. Die Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft (2009-2013) und die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft (seit 2013) sind die Nachfolgerinnen des verwaltungsrechtlichen „Standbeins“ der ehemaligen Sozietät.
Online-Rechtsbibliothek der Justiz Nordrhein-Westfalen verzeichnet monatlich über 1,6 Millionen Seitenzugriffe
Die Online-Rechtsbibliothek der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen verzeichnet mittlerweile rund 1,6 Millionen Zugriffe pro Monat.
„Wir bieten komfortable Suchmöglichkeiten und ein schnelles Antwort-Zeitverhalten beim Aufruf der Suchergebnisse. Dieser Service ist wohl mit ein Grund für die erfreulich hohen Zugriffszahlen“, erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter heute (Freitag, 22. Januar 2010) in Düsseldorf. „Online-Rechtsbibliothek der Justiz Nordrhein-Westfalen verzeichnet monatlich über 1,6 Millionen Seitenzugriffe“ weiterlesen
Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010
IG Senioren Stadtplaner Sonnenschein darf auf Weisung von oben nicht sprechen.
Von Sabine Naber
Zu ihrem politischen Stammtsich hatte sich die Interessengemeinschaft (IG) Remscheider Senioren Mittwochabend in der Denkerschmette den Düsseldorfer [Rechtsanwalt] Robert Hotstegs eingeladen. „Mehr Demokratie wagen“ hatte der seinen Vortrag überschrieben, in dem er vor allem deutlich machte, dass es zum Kern einer realistischen Auffassung von Demokratie gehört, Mehrheiten entscheiden zu lassen. „Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010“ weiterlesen
„Mehr Demokratie“ stellt sich vor, Remscheider General-Anzeiger vom 13.01.2010
(red). Über Ziele und Arbeit des Vereins „Mehr Demokratie“ berichtet Robert Hotstegs vom Landesvorstand bei einer Veranstaltung der Interessengemeinschaft Remscheider Senioren. „Mehr Demokratie“ setzt sich unter anderem für Volksentscheide ein. „„Mehr Demokratie“ stellt sich vor, Remscheider General-Anzeiger vom 13.01.2010“ weiterlesen
Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig
Wie schon 2008 war auch 2009 jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig. Neun von 20 eingereichten und abgeschlossenen Initiativen liefen auf diese Weise ins Leere. 2008 waren es zwölf von 24 Begehren. Dank der Zusammenlegung mit Wahlen war der Anteil ungültiger Bürgerentscheide dafür im Vergleich zum Vorjahr sehr viel geringer. Nur eine von sechs Abstimmungen war für den Papierkorb. Im Vorjahr waren es noch sechs von elf. Dies ergibt sich aus einer Jahresauswertung des Verbandes Mehr Demokratie e.V. „Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig“ weiterlesen
Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009
VON SEBASTIAN PETERS
Krefeld (RP) Nach der spektakulären Flucht von zwei Gefängnis-Insassen aus der JVA Aachen werden Erinnerungen an die Flucht eines Gefangenen der Krefelder Justizvollzugsanstalt wach. Auch zwei Jahre nach der Flucht von Rahim Direkci aus der Justizvollzugsanstalt Nordstraße ist das Disziplinarverfahren gegen einen JVA-Beamten nicht abgeschlossen. Seine Anwälte mutmaßen, dass die JVA-Leitung einen Sündenbock sucht. „Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009“ weiterlesen