„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17

(C) Landgericht Düsseldorf

Im Nachgang zu Mandatsverhältnissen zu unserer Kanzlei stellt sich gelegentlich die Frage, ob die mit uns vereinbarten Honorare angemessen sind und waren. In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird herausgestellt, dass weder unsere Stundensätze, noch die abgerechnete Tätigkeit sich als überzogen darstellen. Im Gegenteil betont das Gericht, dass in Düsseldorf durchaus mehr als doppelt so hohe Stundensätze gerichtsbekannt seien. „„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17“ weiterlesen

Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, ZAP 2019, 689

Von Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf

I.    Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen und Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt

Im Frühjahr 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesverfassung geändert und sowohl die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in „seiner“ Verfassung verankert. Vielfach ist dies als Einführung der Rechtsinstrumente wahrgenommen worden, obwohl die Individualverfassungsbeschwerde bereits einfachgesetzlich zum 1.1.2019 eingeführt worden war (vgl. Amos, Individualbeschwerde nun auch in NRW-Verfassung verankert, www.lto.de/recht/nachrichten/n/nrw-landtag-individual-verfassungsbeschwerde-verankert-einfuehrung-januar/).

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Landtagswahl Sachsen: Zurück­wei­sung mit Ansage, lto.de v. 10.07.2019

Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.

Die Wogen gehen hoch. Der Landeswahlausschuss Sachsen hat in der vergangenen Woche nur 18 Plätze der Liste der Alternative für Deutschland (AfD) für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen zugelassen. Die Partei hatte ihre Kandidaten an zwei Parteitagen aufgestellt, die Landeswahlleiterin ließ von den zwei von der AfD eingereichten Listen nur die mit den Kandidaten 1-18 für die Landtagswahl zu, die sie in einer ersten Aufstellungsversammlung nominiert hat. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem weiteren Termin nominiert wurden, sind ausgeschlossen.

Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.

Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass keine einheitliche Aufstellung stattgefunden habe. Die Verfahren im ersten Termin im Februar und im zweiten Termin im März hätten sich wesentlich unterschieden, sodass am Ende einer knapp dreistündigen Verhandlung im Landeswahlausschuss die Ansicht überwog, es liege keine einheitliche Aufstellungsversammlung vor.

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Feuerwehr-Streit: Ombudsstelle soll kommen, come-on.de v. 02.07.2019

Plettenberg – Um den Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung Plettenbergs beizulegen, schlägt Bürgermeister Ulrich Schulte die zeitnahe Einrichtung einer Ombudsstelle vor.

Deren Hauptaufgabe soll die „verständliche und vermittelnde Aufbereitung von Hinweisen und Anregungen“ sein, wie das Stadtoberhaupt in der Vorlage zur Ratssitzung für den morgigen Dienstag, 2. Juli (17 Uhr, Ratssaal), schreibt. „Eine nachträgliche Aufarbeitung der Frage, ob einzelne Löschgruppen-Mitglieder sich in bestimmter Weise öffentlich verhalten durften, ist daher ausgeschlossen.“ Bei der Einrichtung der Ombudsstelle sollte man sich an der Stadt Köln orientieren, die noch bis Ende Mai 2019 eine solche Stelle befristet eingerichtet besaß. Die Ombudsstelle war mit neutralen Personen der Düsseldorfer Kanzlei Hotstegs besetzt worden. Diese sollte laut Bürgermeister Schulte auch für Plettenberg beauftragt werden.

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Verfassungsbeschwerde in NRW: Die ersten sechs Monate in Münster, lto.de v. 01.07.2019

Seit diesem Jahr können auch die Bürger in NRW Verfassungsbeschwerde beim dortigen VerfGH einlegen. Neun Entscheidungen haben die Münsteraner Verfassungsrichter bisher getroffen und veröffentlicht, nur einmal siegte eine Beschwerdeführerin.

Seit Anfang des Jahres können auch die Bürger in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Rechte aus der Landesverfassung durch eine Verfassungsbeschwerde beim dortigen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet auch der VerfGH in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels.

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Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.06.2019

::: Pressemitteilung 5/2019 :::

Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW
seit sechs Monaten entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW auch Verfassungsbeschwerden Düsseldorf.

Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte aus der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen durch eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof in Münster geltend machen. Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet auch der Gerichtshof in Münster über Grundrechtsverletzungen. Der Rückblick auf das erste Halbjahr zeigt bereits die Bandbreite der Themen und die juristischen Hürden des Rechtsmittels. Robert Hotstegs (39), Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die ersten Entscheidungen ausgewertet.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den Monaten Januar bis Juni 2019 neun Verfahren entschieden und veröffentlicht, darunter vier Eilverfahren. Zu sechs Verfahren hat der Gerichtshof eine eigenständige Pressemitteilung herausgegeben und selbst über das neue Rechtsmittel informiert. „Statistik: 1. Halbjahr Verfassungsbeschwerde.NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-05“ weiterlesen

Verfassungsgerichtshof klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 28.06.2019, Az. VerfGH 1/19.VB-1

Verfassungsbeschwerden sind so substantiiert zu begründen, dass der Verfassungsgerichtshof ihre Zulässigkeit und Begründetheit ohne weitere aufwändige Nachforschungen, etwa die Beiziehung von Akten, prüfen kann. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 18. Juni 2019 ausgeführt, mit dem er eine als „Gegenvorstellung“ bezeichnete Eingabe gegen seinen vorausgegangenen Beschluss vom 22. Mai 2019 zurückgewiesen hat, der auf eine Verfassungsbeschwerde in einer Haftsache ergangen war. 

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„frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ sperrt Bürgerbegehren, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 29.05.2019, Az. 4 L 1054/19

Für große Enttäuschung bei Bürgerinitiativen muss der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln sorgen. Denn nachdem der Gesetzgeber ursprünglich den Ausschlusskatalog für Bürgerbegehren, also die Liste verbotener Themen, gekürzt hatte und auch eine sanfte Öffnung nach hessischem Vorbild für Verfahren der Bauleitplanung einführte, schiebt das Verwaltungsgericht Köln dem nun für alle Verfahren mit „frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung“ einen Riegel vor. Entscheide sich die Gemeinde dafür ein derartiges Verfahren einzuleiten, sei das Vorhaben einem Bürgerbegehren und damit auch einem späteren Bürgerentscheid nicht mehr zugänglich. Ein Bürgerbegehren sei automatisch unzulässig, weil sich das Planungsverfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befinde.

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Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019

In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

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