Die Bundesregierung hat am 24.09.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ beschlossen.
„Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher „Ombudsmann“- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Ein „Ombudsmann“ für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant“ weiterlesen