Kohlekraftwerk Dörpen: Gegen-Gutachten hält Bürgerbefragung für zulässig, Neue Osnabrücker Zeitung vom 14.08.2009

jka Dörpen.
Der Verein Campact hat ein neues juristisches Gutachten zum geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks in Dörpen vorgestellt. In einer neunseitigen Stellungnahme erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs eine Bürgerbefragung für rechtlich zulässig. Die Gemeinde Dörpen erklärt nach Lektüre des Gutachtens weiterhin, eine solche Befragung sei zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht zulässig.

Die Gemeinde beruft sich auf Robert Thiele als Sachverständigen, der früher im niedersächsischen Innenministerium unter anderem „wesentlich an der Gestaltung der Niedersächsischen Gemeindeordnung beteiligt“ gewesen sei. Thiele habe die Rechtsauffassung der Gemeinde bestätigt, dass eine Bürgerbefragung im Verfahren der Bauleitplanung den Gesetzen widerspreche. Eine Ratsentscheidung zugunsten einer Bürgerbefragung zum jetzigen Zeitpunkt könnte nämlich so ausgelegt werden, dass das Ergebnis der Befragung bindend für den Rat sei, schreibt Thiele in einer Stellungnahme an die Gemeinde. Es sei daher unzulässig, dass der Gemeinderat eine Bürgerbefragung beschließt, wenn er auch nur „den Anschein einer rechtswidrigen Maßnahme“ vermeiden wolle.

Auch Hotstegs erkennt „Einschränkungen, die sich aus dem Bau- und Bauplanungsrecht ergeben könnten“, sodass Fragen zur Aufstellung von Bebauungsplänen ausgeschlossen seien. Er schlägt daher vor, die Bürger zu Folgendem zu befragen: „Soll die Gemeinde den bau und die Ansiedlung eines Kohlekraftwerkes in Dörpen fördern?“ Die Fragestellung könne eine „einleitende Grundsatzentscheidung“ zum Kraftwerk aufgreifen.

Aus Sicht der Gemeinde verfehlt der Vorschlag des Campact-Anwalts die Dörpener Lage, wie Bürgermeister Hartmut Schneider und Gemeindedirektor Hans Hansen mitteilten. Hinsichtlich des Verfahrensstandes befinde sich die Gemeinde nicht mehr in der Phase von einleitenden Grundsatzentscheidungen: „Diese Grundsatzentscheidungen sind durch die einstimmig vom Rat gefassten Beschlüsse für die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes bereits lange getroffen.“

Ähnlich äußert sich auch Thiele in seiner Stellungnahme: Der Rat verfüge bei seinen Beschlüssen offenbar „über eine gefestigte Meinungsbildung“ bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes. Wenn der Rat eine Bürgerbefragung für überflüssig halte, sei er haushaltswirtschaftlich gehalten, sie auch nicht durchzuführen. „Wenn andere die Notwendigkeit einer Befragung der Einwohner sehen, sind sie nicht gehindert diese durchzuführen“, schreibt Thiele.

Schneider und Hansen sehen dazu weiterhin keinen Anlass. Der Rat habe „durch mehrere einstimmige Beschlüsse zu erkennen gegeben, dass er eine eindeutige Position zu dem Vorhaben hat und das Bürgervotum nicht als Hilfestellung in Anspruch nehmen will.“ Aus ihrer Sicht ist es „in keinem Fall“ gerechtfertigt, eine Bürgerbefragung zu beschließen, nur um dem Druck der Bürgerinitiative nachzugeben. Im Übrigen, so die Gemeinde, gehe der Druck weniger von den Dörpener Bürgern aus, sondern werde von außen „über kostspielige Kampagnen überregionaler Organisationen und von Vertretern der Bürgerinitiative aus den Nachbargemeinden“ aufgebaut.