Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018

Von Robert Baumanns

Köln – Eigentlich sollte es nur um die Bilanz der Kölner Berufsfeuerwehr für das Jahr 2017 gehen. Doch dann ging Stadtdirektor Dr. Stephan Keller (47, CDU) gleich zu Beginn der Pressekonferenz auf die Gerüchte über die Nachfolge von Feuerwehrchef Johannes Feyrer ein. „Feyrer-Nachfolger/in gesucht | Bekommt Kölns Feuerwehr eine Chefin?, EXPRESS v. 15.08.2018“ weiterlesen

Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018

Von Dirk Riße

Köln – An einem Novembertag im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr zu einem gynäkologischen Einsatz in Brück gerufen. Ein Routineeinsatz, dachten die Rettungssanitäter der Feuerwehr. Doch als sie am Einsatzort ankamen, hatten die Wehen einer 28-jährigen Frau bereits eingesetzt.

Ein alarmierter Notarzt entschied, dass die Frau per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden sollte – mit Martinshorn und Blaulicht. Das Baby wartete aber nicht solange, bis die Mutter in der Klinik ankam, sondern wurde gesund im Rettungswagen geboren. „Viel mehr Arbeit für Kölner Feuerwehr | 375.000 Notrufe gingen 2017 ein – Vier Brandtote, Kölner Stadt-Anzeiger v. 15.08.2018“ weiterlesen

Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018

Köln | Am heutigen Dienstag haben Stadtdirektor Stephan Keller und der Chef der Kölner Berufsfeuerwehr Johannes Feyrer die Bilanz der Kölner Feuerwehr für das Jahr 2017 vorgestellt. Zugleich finden am heutigen Dienstag und morgigen Mittwoch zwei Parallelveranstaltungen statt, die einen Reformprozess einläuten sollen.

Insgesamt zogen Stadtdirektor und Feuerwehrchef eine positive Bilanz im vergangenen Jahr, auch wenn die Einsatzzahlen im vergangenen Jahr erneut gestiegen sind. Das lag vor allem an der gestiegenen Zahl von Einsätzen im Rettungsdienst, hier musste die Köln Feuerwehr 188.965 Einsätze fahren, ein Plus von vier Prozent. Diese Summe verteilte sich auf 153.571 Einsätze mit Rettungswagen sowie 35.394 Einsätze für den Notarzt. Die Kölner Feuerwehr ist einer von insgesamt sechs Rettungsdienstanbieter in der Domstadt und mit einem Anteil von 43,8 Prozent der mit Abstand größte. Mehr als 90 Prozent der gesamten Einsätze entfallen dabei auf den Rettungsdienst. „Berufsfeuerwehr stellt Jahresbericht vor und startet Reformprozess, report-k.de v. 14.08.2018“ weiterlesen

Fachanwalt berät „Unna auf Eis“, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018

Das Bürgerbegehren wird von einer Anwaltskanzlei juristisch begleitet.

Unna. Die auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide spezialisierte Anwaltskanzlei Hotstegs in Düsseldorf ist von dem Verein „Unna braucht Eis“ damit beauftragt worden, das Bürgerbegehren zur Rettung der Eissporthalle juristisch zu begleiten. „Fachanwalt berät „Unna auf Eis“, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018“ weiterlesen

Bürgerbegehren „Eishalle“: Professionelle Unterstützung kommt aus Düsseldorf, Rundblick Unna v. 02.08.2018

Wie „UNNA.braucht.EIS e.V.“ am heutigen Donnerstag, dem 02. August, mitteilt, wird ein Fachanwalt aus Düsseldorf das Bürgerbegehren für den Erhalt der Eishalle juristisch begleiten.

Der Verein hat die renommierte Anwaltskanzlei Hotstegs in Düsseldorf damit beauftragt. Die Initiatoren sind erfreut, dass die Kanzlei das Mandat übernommen hat. „Bürgerbegehren „Eishalle“: Professionelle Unterstützung kommt aus Düsseldorf, Rundblick Unna v. 02.08.2018“ weiterlesen

Bürgerbegehren für Eishalle | Verein „Unna braucht Eis“ lässt sich jetzt von Anwalt helfen, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018

Der Verein „Unna braucht Eis“ hat sich juristische Unterstützung für sein angekündigtes Bürgerbegehren geholt: Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Hotstegs wird die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbegehrens begleiten. „Bürgerbegehren für Eishalle | Verein „Unna braucht Eis“ lässt sich jetzt von Anwalt helfen, Hellweger Anzeiger v. 02.08.2018“ weiterlesen

Direkte Demokratie durch Volksentscheide, Gespräch mit 123recht.net v. 31.07.2018

„Wenn sich die Bevölkerung mehrheitlich positioniert hat, ist das keine beliebige Meinungsumfrage.“

Direkte Demokratie gibt Bürgern ein Gefühl, sich an der Gestaltung ihres Landes selbst beteiligen zu können. Mit Volksentscheiden, Bürgerentscheiden und Bürgerinitiativen soll Bürgern ein Mitwirken ermöglicht werden. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen und wie funktioniert ein Volksentscheid in der Praxis? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs erklärt im Interview mit 123recht.net die Abläufe.

123recht.net: Herr Hotstegs, was sind Volksentscheide? „Direkte Demokratie durch Volksentscheide, Gespräch mit 123recht.net v. 31.07.2018“ weiterlesen

OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 31.07.2018

::: Pressemitteilung 6/2018 :::

OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute
Musterkläger fordern seit 2013 Geld für höhere Wochenarbeitszeit im sogenannten „opt-out“

Düsseldorf. In den Musterverfahren der Düsseldorfer Feuerwehrleute hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Landeshauptstadt und die Kläger zur mündlichen Verhandlung am 07.12.2018 geladen. 2015 waren die Klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch gescheitert. Nun zeichnet sich ab, dass über die konkrete Entschädigung jedenfalls für einige Monate zu verhandeln ist. (Az. 6 A 2083/15 und 6 A 2215/15) „OVG NRW verhandelt Abgeltung für Düsseldorfer Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2018-06“ weiterlesen

Medieninformation: Downloads zu den Musterverfahren Opt-Out (Stand: 31.07.2018)

Musterklagen:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.04.2018, Az. 6 A 2083/15 (Berufung teilweise zugelassen)

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.2015, Az. 26 K 9643/13
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.04.2018, Az. 6 A 2082/15 (Berufung nicht zugelassen)
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 1503/18, Beschluss v. 12.07.2018, Az. 6 A 1503/18 (Anhörungsrüge)

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.2015, Az. 26 K 9591/13
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.04.2018, Az. 6 A 2215/15 (Berufung teilweise zugelassen)


Als Hintergrundinformation zu den Musterverfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie hier zum Download und zur freien Verwendung:

DFeuG Gutachten Opt-Out 2015 - Bild 1
DFeuG-Gutachten Prof. Dr. Jach

 

DFeuG Gutachten Opt-Out 2015 - Bild 2
DFeuG-Gutachten Prof. Dr. Jach
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    Rechtsanwalt Robert Hotstegs

    Als Ansprechpartner unserer Kanzlei für Rückfragen stehen Ihnen unser Sekretariat und Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter Tel. 0211/497657-16 oder per Email gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

    nur gelesen und geheim abgeheftet!, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 12.07.2018, Az. 6 A 1503/18

    In einem Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 19.04.2018 genau diese beantragte Zulassung abgelehnt. Statistisch ist dies (leider) nicht auffällig. Allerdings hatten wir genau am Tag des Beschlusses einen Schriftsatz an das Gericht gerichtet und für das gleiche Datum war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angekündigt.

    Dies war Anlass genug, Akteneinsicht in die Gerichtsakte zu beantragen und so möglichst nachzuvollziehen, wer wann in Kenntnis welcher Informationen an der Entscheidung mitgewirkt hat.

    Das Ergebnis ist ernüchternd:

    Die Gerichtsakte zeigte anhand ihrer Chronologie, dass der Schriftsatz rechtzeitig bei Gericht eingegangen war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bestätigt, dass per Email an zwei Gerichtsadressen die Pressemitteilung des gleichen Tages verschickt worden war. Die Geschäftsstelle hatte sodann den Schriftsatz der Berichterstatterin mit einem Verfügungsentwurf vorgelegt, der vorsah den Schriftsatz der Gegenseite zuzusenden und anschließend eine neue Wiedervorlage zu verfügen. Die Berichterstatterin änderte den Verfügungsentwurf ab und verfügte die Zustellung des Beschlusses über die Ablehnung der Berufung. Anhaltspunkte dafür, dass der Senat im Ganzen aber den Schriftsatz überhaupt zur Kenntnis genommen hat, gibt es nicht. Umgekehrt ist auch nicht ersichtlich zu welchem Zeitpunkt welche Richter die Entscheidung gezeichnet haben.

    Das verblüfft umso mehr, als es auch anwaltliche Pflicht ist zu überprüfen, ob überhaupt eine verfahrensbeendende Entscheidung vorliegt. Dies haben wir im Rahmen einer Anhörungsrüge geltend gemacht und erneut um Berücksichtigung des letzten Schriftsatzes ersucht.

    • Mit dem nachfolgenden Beschluss weist der Senat die Anhörungsrüge zurück. Ob der Originalbeschluss zum Zeitpunkt der Zustellung bereits von allen Berufsrichtern unterzeichnet war, wissen wir immer noch nicht. Denn die Originalentscheidung bleibt uns vorenthalten, sie ist geheim in der sogenannten Senatsakte abgeheftet. Zwischen den Zeilen lesen wir: „Glauben Sie uns, wir haben bestimmt unterschrieben.“ Das mag sein, gleichwohl kennt die Rechtsprechung Scheinbeschlüsse und Scheinurteile in allen Gerichtsbarkeiten. Diese können schon nach der Definition nur dadurch entstehen, dass nicht alle Richter ordnungsgemäß unterzeichnet haben und dennoch (!) an die Parteien zugestellt wird. Die beglaubigte Abschrift und ihre Zustellung sind daher aus anwaltlicher Sicht zwar Indizien für eine korrekte Beschlussfassung, ein Beweis sind sie nicht.
    • Darüber hinaus bestätigt der Senat nun, dass er den letzten Schriftsatz nicht zur Kenntnis genommen hat. Dieser habe nur der Berichterstatterin vorgelegen. Der Pflicht, die Richtigkeit des Beschlusses noch einmal vor der Zustellung zu überprüfen und den Schriftsatz zu berücksichtigen, ist der Senat daher nicht nachgekommen. Da tröstet es wenig, dass er nun nachträglich feststellt, der Schriftsatz habe ihn auch inhaltlich nicht umstimmen können. „nur gelesen und geheim abgeheftet!, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 12.07.2018, Az. 6 A 1503/18“ weiterlesen