In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Grenzen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit neu bestimmt. Umfasst sind von der Versammlungsfreiheit nun auch ausdrücklich sogenannte „öffentliche Foren“, also Orte, die dem öffentlichen Verkehr dienen und mehrheitlich in öffentlichem Eigentum stehen. Dies trifft neben dem Frankfurter Flughafen, für den die Frage zu entscheiden war, auch auf eine Vielzahl von städtischen Einrichtungen zu, die mittlerweile in GmbH’s oder Aktiengesellschaften ausgelagert worden sind, so z.B. auch für Kliniken, aber auch für Anlagen der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG oder der Deutschen Telekom AG.
„Versammlungsfreiheit gilt auch in öffentlichen Foren, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011, Az. 1 BvR 699/06“ weiterlesen