Emmerich. Das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich hat einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Der sagt, das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark ist in dieser Form durchaus zulässig.
Es war Eile geboten. Deshalb musste das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich den Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf auch darum bitten, noch an Weiberfastnacht das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Immerhin muss der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob das Bürgerbegehren tatsächlich nicht rechtens ist, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht. Tatsächlich kommt Hotstegs, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist und sich seit 20 Jahren mit Bürgerbegehren beschäftigt, zu dem Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. „„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010“ weiterlesen