Die Information der Öffentlichkeit über den Stand eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizeibeamte stellt unter Umständen selbst dann keine Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden umfassenden Fürsorgepflicht dar, wenn sich die Vorwürfe im Ergebnis als unberechtigt erweise und durch die Presseinformation eine grobe Identifizierung der betroffenen Beamten ermöglicht wird.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jüngst entschieden. „Presseinformationen über Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 20.02.2013 , Az. 5 LA 101/12“ weiterlesen
