In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.
„Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019“ weiterlesenNeuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019
::: Pressemitteilung 4/2019 :::
Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis
Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.
Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.
„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.
So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“
Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.
Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5
Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.
::: Kontakt :::
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs
::: die Kanzlei :::
Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.
BGE in Emmerich feiert ihren 25. Geburtstag im Schlösschen, NRZ v. 12.05.2019
Dirk Kraayvanger
Emmerich. Die Emmericher Bürgergemeinschaft feierte ihren 25. Geburtstag im Schlösschen Borghees. Hier wurde auch eine besondere Ehrung vorgenommen.
Es war im März 1994 als sich viele in der Villa Haus Sonneck die Türklinke in die Hand gaben. Auch Pressevertreter. Mit ihrem wienerischen Charme weihte Gudrun Beckschaefer im einzigartigen Galerieraum alle unter dem Siegel der Verschwiegenheit ein, was schon bald Wirklichkeit werden würde.
Nachdem Gatte Christian Beckschaefer aus der CDU vor Ort austrat, war er bereit für Neues: die Geburt der Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE). „Wer sich 25 Jahre in der kommunalpolitischen Arena behauptet und etabliert hat, der hat Durchhaltevermögen, der hat Geber- und Nehmerqualitäten bewiesen“, attestiert Festredner Norbert Kohnen am Sonntagmorgen im Schlösschen Borghees.
„BGE in Emmerich feiert ihren 25. Geburtstag im Schlösschen, NRZ v. 12.05.2019“ weiterlesenBereits seit Januar möglich: Individualbeschwerde nun auch in NRW-Verfassung verankert, lto.de v. 11.04.2019
von Maximilian Amos
Eine Meldung macht die Runde: NRW führe die Individualverfassungsbeschwerde ein. Doch das ist nicht ganz korrekt: Das Instrument existiert bereit seit Januar, nun wurde es zusätzlich in die Verfassung eingefügt.
„Bürger dürfen in NRW vor das Verfassungsgericht ziehen“ oder auch „Die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen werden gestärkt“ – solcherlei Meldungen machten am Mittwochabend und auch am Donnerstag die Runde in der deutschen Medienlandschaft. Wenngleich das nicht völlig falsch ist, so stellt sich die Wirklichkeit aber etwas unspektakulärer dar.
Ja, der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, dass die Landesverfassung künftig eine Individualverfassungsbeschwerde der Bürger zum Verfassungsgerichtshof (VerfGH) vorsehen soll. Nur: Die Rechte der Bürger werden damit de facto nicht gestärkt. Sie wurden es vielmehr am 1. Januar dieses Jahres, denn seit diesem Zeitpunkt steht ihnen die Verfassungsbeschwerde bereits zur Verfügung.
Es war im Sommer 2018, als der Landtag das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGHG NRW) um die Individualverfassungsbeschwerde ergänzte, die Relegung trat zum Jahresbeginn in Kraft. Für die Durchsetzung der Bürgerrechte in NRW macht die nun beschlossene Verankerung in der Verfassung daher zunächst einmal keinen Unterschied.
Verfassungsbeschwerde schon seit 1. Januar zugänglich
Durch die einfachgesetzliche Einführung zum 1. Januar könnten Bürger bereits Verfassungsbeschwerde beim VerfGH in Münster erheben, erklärt Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der gleichnamigen Düsseldorfer Kanzlei. „Die Verfassungsänderung stellt lediglich sicher, dass dies auch dauerhaft der Fall ist, unabhängig von einfachen Mehrheiten im Landtag.“
Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-02
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 11.04.2019
::: Pressemitteilung 2/2019 :::
Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft
Landtag verankert Verfassungsbeschwerde in der Verfassung, sie gibt es bereits seit Januar 2019
Düsseldorf. Nachdem der Landtag am Mittwoch eine Änderung der Landesverfassung beschlossen hat, haben verschiedene Medien und Presseagenturen darüber berichtet, hierdurch sei die Verfassungsbeschwerde erstmalig auf Landesebene eingeführt worden. Dies ist falsch, wie der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs klarstellt. Die Individualverfassungsbeschwerde war bereits zum Jahresbeginn 2019 eingeführt worden, allerdings im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. „Damit können schon seit dem 1.1. Verfassungsbeschwerden in Münster erhoben werden. Die Verfassungsänderung stellt lediglich sicher, dass dies auch dauerhaft der Fall ist, unabhängig von einfachen Mehrheiten im Landtag.“
„Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-02“ weiterlesenVideoclip „Auf den Punkt“: Kompromiss zum MüGa-Bürgerbegehren
Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!
Direkt zum Videoclip!
„Videoclip „Auf den Punkt“: Kompromiss zum MüGa-Bürgerbegehren“ weiterlesen
Großdemonstrationen #Fridaysforfuture: „An diesem Freitag müssen die Schulen beurlauben“, lto.de v. 14.03.2019
Auch an diesem Freitag werden weltweit Schüler gegen den Klimawandel demonstrieren. Die Nerven liegen blank, in NRW gehen Gerüchte von Denunziationen um. Juristisch geht es um Grundrechtskollisionen – und um Sanktionen gegen die Schüler.
Seit Monaten finden weltweit und auch in vielen Städten Deutschlands an jedem Freitagvormittag Demonstrationen von Schulpflichtigen gegen den Klimawandel statt. An diesem Freitag nun sollen die Demonstrationen besonders groß werden: In den sozialen Medien rufen die Organisatoren zur Teilnahme in grüner Kleidung auf, seit Tagen finden gemeinsame Aktionen zum Bemalen von Plakaten statt. Und nicht alle wollen unerlaubt fernbleiben: Viele Schulpflichtige beantragen bei der Schule die Beurlaubung vom Unterricht.
Videoclip „Auf den Punkt“: Vorprüfung von Bürgerbegehren
Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!
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Achtung ‼️ Stadtverwaltungen und Kreisverwaltungen:
— Auf den Punkt | VLK NRW e.V. (@VLK_AufdenPunkt) 3. Januar 2019
das Recht der #Bürgerbegehren hat sich zum 29.12.2018 auf Kreisebene verändert. Nach §23 KrO ist die #Vorprüfung möglich. Die Änderung von §26 GO kommt durch ein Redaktionsversehen des @Landtag_NRW erst 2020! #AufdenPunkt pic.twitter.com/owe1pgfMMU
Vorprüfung von Bürgerbegehren
Bürgerbegehren waren in Nordrhein-Westfalen bis vor kurzem gleich organisiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren identisch, egal, ob es sich um ein Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung oder um ein Bürgerbegehren nach § 23 der Kreisordnung handelte.
Das hat sich leider durch eine Panne des Gesetzgebers nun im letzten Jahr geändert. Denn es sollte ursprünglich ein Vorprüfungsverfahren eingeführt werden; das heißt, die Bürger sollten die Möglichkeit bekommen ihren eigenen Entwurf durch die Stadt oder durch den jeweiligen Kreis vorab auf die rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.
Dieses Vorprüfungsverfahren ist ein langgehegter Traum vieler Bürgerinitiativen gewesen und sollte eigentlich gleichzeitig in der Gemeindeordnung und der Kreisordnung in Kraft treten. Das ist durch ein Redationsversehen des Landtags leider nicht gelungen.
Wir haben deswegen seit dem 29. Dezember eine missliche Rechtslage. Denn in Gemeinden kann nach § 26 die Vorprüfung von Bürgerbegehren nicht beantragt werden. Das wird erst 2020 der Fall sein. Auf Kreisebene kann nach § 23 der Kreisordnung nun eine Vorprüfung des Bürgerbegehrens beantragt werden. Das ist sehr zu begrüßen, hat aber kaum praktische Relevanz, weil die Bürgerbegehren auf Kreisebene eben viel seltener sind.
Auf Gemeinden-, auf städtischer Ebene, da finden hauptsächlich Bürgerbegehren und Bürgerinitiativen statt. Der Landtag muss nun also entscheiden, ob er dieses Redaktionsversehen behebt, die Panne beseitigt und die Vorprüfung auch für Bürgerbegehren in Gemeinden und Städten schafft. Dazu müsste er die Änderung von § 26 Gemeindeordnung jetzt in Kraft setzen und bitte nicht bis 2020 warten.
Videoclip „Auf den Punkt“: abstrakte Normenkontrolle gegen kommunale Satzungen
Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!
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Kommunale Satzungen können in #NRW seit diesem Jahr mit der abstrakten Normenkontrolle angegriffen und überprüft werden. Ein neuer Rechtsschutz, den auch Stadträte und Kreistage kennen sollten. Rechtsanwalt Robert @hotstegs bringt § 109a JustG NRW #AufdenPunkt: pic.twitter.com/XT8jPisl2E
— Auf den Punkt | VLK NRW e.V. (@VLK_AufdenPunkt) 5. Februar 2019
abstrakte Normenkontrolle
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sein Rechtsschutzsystem in diesem Jahr etwas vervollständigt. Es hat die abstrakte Normenkontrolle eingeführt.
Die abstrakte Normenkrontrolle hat insbesondere für Städte, Gemeinden und für Kreise eine ganz große Bedeutung. Denn die Stadträte, die Kreistage, sie erlassen eben Rechtsnormen die eine Qualität haben, die wir unterhalb des Landesgesetzes einordnen. Zum Beispiel kommunale Satzungen.
Das können Beitragssatzungen, Beitragsordnungen oder Abgabensatzungen sein. Also das, was vor ein paar Jahren als Diskussion geführt wurde: Gibt es kommunale Kulturförderabgaben, wo können Kommunen eigene Steuern, eigene Abgaben erfinden, wo haben sie eben einen eigenen Regelungs- und Entscheidungsspielraum? Das sind Rechtsfragen, die man jetzt nicht mehr als Beispiel am einzelnen, konkreten Steuerpflichtigen durchdiskutieren würde. Sondern die man jetzt eben auch der sogenannten abstrakten Normenkontrolle zuführen kann.
Die ist neu geregelt im § 109a des Justizgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, also ein wenig versteckt. Diese Rechtsstreitigkeiten werden in der I. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geführt. Dort werden also diese Rechtsnormen zukünftig überprüft werden können. Ein System, das es in vielen anderen Bundesländern schon gab, aber von dem Nordrhein-Westfalen trotz mehrerer Gesetzesanläufe in der Vergangenheit keinen Gebrauch von gemacht hat.
Jetzt ist sie eingeführt. Seit dem 01.01.2019 gibt es die abstrakte Normenkontrolle. Die erfasst alle Rechtsnormen, die jetzt ab dem 01.01.2019 erlassen werden. Von daher: ein neues Feld. Ein neues Feld, dem sich eben auch die Räte, die Ausschüsse, die Kreistage eben wie alle anderen Behörden auch stellen müssen und ein Rechtsschutzfeld das man also im Blick behalten muss.
kleine Mediationsstatistik (Stand: 05/2026)
Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.
Daneben bieten die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten an, nämlich die Mediation: Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe einer/eines zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichter:in gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen.
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