Videoclip „Auf den Punkt“: abstrakte Normenkontrolle gegen kommunale Satzungen

Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!

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abstrakte Normenkontrolle

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sein Rechtsschutzsystem in diesem Jahr etwas vervollständigt. Es hat die abstrakte Normenkontrolle eingeführt.

Die abstrakte Normenkrontrolle hat insbesondere für Städte, Gemeinden und für Kreise eine ganz große Bedeutung. Denn die Stadträte, die Kreistage, sie erlassen eben Rechtsnormen die eine Qualität haben, die wir unterhalb des Landesgesetzes einordnen. Zum Beispiel kommunale Satzungen.

Das können Beitragssatzungen, Beitragsordnungen oder Abgabensatzungen sein. Also das, was vor ein paar Jahren als Diskussion geführt wurde: Gibt es kommunale Kulturförderabgaben, wo können Kommunen eigene Steuern, eigene Abgaben erfinden, wo haben sie eben einen eigenen Regelungs- und Entscheidungsspielraum? Das sind Rechtsfragen, die man jetzt nicht mehr als Beispiel am einzelnen, konkreten Steuerpflichtigen durchdiskutieren würde. Sondern die man jetzt eben auch der sogenannten abstrakten Normenkontrolle zuführen kann.

Die ist neu geregelt im § 109a des Justizgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, also ein wenig versteckt. Diese Rechtsstreitigkeiten werden in der I. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geführt. Dort werden also diese Rechtsnormen zukünftig überprüft werden können. Ein System, das es in vielen anderen Bundesländern schon gab, aber von dem Nordrhein-Westfalen trotz mehrerer Gesetzesanläufe in der Vergangenheit keinen Gebrauch von gemacht hat.

Jetzt ist sie eingeführt. Seit dem 01.01.2019 gibt es die abstrakte Normenkontrolle. Die erfasst alle Rechtsnormen, die jetzt ab dem 01.01.2019 erlassen werden. Von daher: ein neues Feld. Ein neues Feld, dem sich eben auch die Räte, die Ausschüsse, die Kreistage eben wie alle anderen Behörden auch stellen müssen und ein Rechtsschutzfeld das man also im Blick behalten muss.

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