Kommunalpolitiker sehen sich in ihrer täglichen politischen Arbeit immer wieder mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs nimmt die VLK NRW interessante rechtliche Fragenstellungen rund um die Kommunalpolitik, aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen unter die Lupe und bringt die Sachverhalte für Sie „Auf den Punkt“!
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Achtung ‼️ Seit dem 29.12.2018 gelten aus Versehen neue Regeln für Aufwandsentschädigungen von Ausschussvorsitzenden in Kommunen. Sie können nach §46 Abs. 2 GO n.F. nur durch 2/3-Mehrheit in der #Hauptsatzung ausgeschlossen werden. Das ist vielerorts nicht der Fall! #AufdenPunkt pic.twitter.com/XWfNZti3MH
— Auf den Punkt | VLK NRW e.V. (@VLK_AufdenPunkt) 3. Januar 2019
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
Ratsmitglieder und insbesondere Vorsitzende von kommunalen Ausschüssen auf Städte- und Gemeindeebene in Nordrhein-Westfalen müssen ab Januar 2019 ganz besonders ihre Aufwandsentschädigung noch einmal in den Blick nehmen. Denn durch eine Panne im Gesetzgebungsverfahren, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen zum 29. Dezember § 46 der Gemeindeordnung geändert. Das war eigentlich nicht zu diesem Zeitpunkt gewollt.
Die Änderung sollte erst zur nächsten Legislaturperiode 2020 in Kraft treten. Durch einen Tippfehler – kann man sagen – im Gesetzgebungsverfahren ist nun diese Änderung schon in Kraft getreten.
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