Bei allen Konkurrentenschutzentscheidungen muss mithin darauf geachtet werden, dass gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Sonst ist es möglich, mit gerichtlicher Hilfe das Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgreich anzugreifen und die Aushändigung der Beförderungsurkunde zu verhindern, bis die Behörde eine neue Beförderungsentscheidung unter „Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes“ trifft.
Im Konkurrentenschutz gilt ein strenger Vergleichsmaßstab. Der Beschluss der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 10. September 2009 gibt zunächst die allgemeinen Auswahlkriterien für die Beamtenbeförderung und für die Verteilung von Beförderungsstellen wieder. Dabei werden die maßgeblichen Grundsätze referiert, nach denen die Verwaltungsgerichte solche Konkurrentenschutz-Entscheidungen der Behörden beurteilen und ggf. „anhalten“ müssen. Das Gericht kann zwar nicht einem anderen Konkurrenten die Stelle zuteilen, kann aber verhindern, dass dem von der Behörde vorgesehenen Bewerber die Urkunde ausgehändigt wird, wenn die Beförderung rechtsfehlerhaft ist. „„Du sollst nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen!“, Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2009, Az. 13 L 772/09“ weiterlesen