Neusortierung der kirchlichen Gerichtsbarkeit und Wahl neuer Richter

Die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird neu geordnet, auch als Folge der Neuordnung des Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD. Das hat die rheinische Landessynode Mitte Januar einstimmig beschlossen.

Das Verwaltungsgericht wird die Bezeichnung „Kirchliches Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche im Rheinland“ tragen und seinen Sitz in Düsseldorf haben. Neu sieht das Gesetz die Errichtung zweier Kammern vor, um die Anzahl der Verfahren besser als bisher zu verteilen. Bisher gab nur eine Kammer. Die Anzahl der eingehenden Klagen wurde dadurch aufgefangen, dass bei der Verwaltungskammer der rheinischen Kirche mehrere Dezernate gebildet wurden. Aber auch diese Aufteilung hat nicht zur nötigen Entlastung geführt.

Neben dem Kirchlichen Verwaltungsgericht bleiben die weiteren Kirchengerichte bestehen, so besonders die Disziplinarkammer, die auf Grundlage des Disziplinargesetzes der EKD tätig wird.

Die Landessynode 2011 wählte u.a. Rechtsanwalt Robert Hotstegs zum Richter des Kirchlichen Verwaltungsgerichts und Rechtsanwalt Dr. Henning Obst zum Mitglied der Disziplinarkammer.

 

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