Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13

Der Ausgangsrechtsstreit war schon interessant genug, aber auch die neueste Wendung schreibt Rechtsgeschichte: ein Rechtsanwalt verlangte vom Verwaltungsgericht ein Telefonverzeichnis der Geschäftsstellen und Richter/innen zu erhalten. Hierüber hatte – wie passend – das Verwaltungsgericht Aachen zu entscheiden und gab dem Rechtsanwalt recht ohne die Berufung zuzulassen. Hiergegen stellte die Gerichtsleitung einen Antrag auf Zulassung der Berufung und ließ sich von Richtern, die in der Verwaltung eingesetzt waren, vertreten. Dies ist aber unzulässig. Die Richter sind als Bevollmächtigte zurückzuweisen – sagt das Oberverwaltungsgericht.

Und so haben auch wir nun erstmalig die Zurückweisung von Richtern als Prozessvertreter beantragt. In unserem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 13 D 27/14) handelt es sich nämlich um eine typische Konstellation, in der das Land bislang auf Richter als Prozessvertreter zurückgreift: es geht um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer nach §§ 55, 173 VwGO i.V.m. § 198 GVG. „Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13“ weiterlesen

ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland

Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat als kirchlicher „Landesgesetzgeber“ das Disziplinarverfahren gegen Kirchenbeamte und Pfarrer neu organisiert. Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland verhandelt. Sie ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1. Januar 2016 bei der Disziplinarkammer der rheinischen Kirche noch anhängigen Verfahren werden von der Disziplinarkammer der EKD übernommen. „ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland“ weiterlesen

bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13

In einem besonders markanten Fall hat das Verwaltungsgericht Münster aufgearbeitet, welche Beweislast den Dienstherrn trifft, wenn er den Verlust der Dienstbezüge gem. § 9 BBesG oder § 9 ÜBesG NRW feststellen möchte: er hat in dieser Situation die Dienstfähigkeit oder – allgemein gesagt – das verschuldete Fernbleiben vom Dienst zu beweisen. Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass es offen bleiben muss, ob Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit vorlag, kommt der Dienstherr seiner Beweislast nicht nach und er kann den Verlust nicht feststellen. Auf dieser Grundlage können unter Umständen auch ältere Verlustfeststellungen noch einmal überprüft und angegriffen werden. „bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13“ weiterlesen

Schutz für Freistellung eines Personalrats im Eilverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2014, Az. 40 L 2451/14.PVL

Im Personalrat bilden sich oft Fraktionen anhand der Grenzen der Gewerkschaftszugehörigkeit. Wenn ein Streit juristisch eskaliert und eine Mehrheitsfraktion ein Personalratsmitglied ausschließen und ihm die Freistellung entziehen will, besteht hiergegen Rechtsschutz. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt auch klar, dass dem Entzug der Freistellung sehr enge Grenzen gezogen sind, die Gründe müssen jeweils dem Landespersonalvertretungsgesetz zuzuordnen sein. Nicht jeder Vorwurf berechtigt zum Entzug der Freistellung.

Die Entscheidung wird besprochen in den Zeitschriften DVBl 5/2015, 325ff. und ZfPR online.

Der Beschluss vom 17.12.2014 wurde durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.03.2015 noch einmal bestätigt.

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Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014

Das Bundesbeamtengesetz und weitere dienstrechtliche Vorschriften sollen nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten der Vorlage zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Bei einer der weiteren im Entwurf vorgesehenen Änderungen geht es laut Regierung um eine Regelung im Bundesbeamtengesetz, die zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bis Ende 2014 einen Laufbahnwechsel ermöglicht, verbunden mit der Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt. „Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014“ weiterlesen

Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB

Auf unsere Anforderung hin hat das Verwaltungsgericht Köln eine spannende Entscheidung im Personalvertretungsrecht (Bund) veröffentlicht: danach darf ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Personalmaßnahme auch per Email verweigern (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG, § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NRW). Genau dies war zwischen Personalrat und Dienststelle streitig. Denn das unterschriebene Original, also die klassische „Schriftform“, ist erst nach Fristablauf bei dem Dienststellenleiter eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts angeschlossen. Die Frage bleibt aber weiterhin offen, weil das Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist.

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Personalräte sind über Schulschließungen frühzeitig zu informieren, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.07.2014, Az. 20 B 490/14.PVL

Selten ergeben sich Schnittmengen zwischen dem von uns bearbeiteten Beamtenrecht und dem Recht der direkten Demokratie (Bürgerbegehren/Bürgerentscheid). Eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt aber, dass Schulschließungsmaßnahmen, die häufig von Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren behandelt werden, auch eine personalvertretungsrechtliche Komponente haben.

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Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe. Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. „Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung, Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 18.11.2014, Az. 3 A 1217/14“ weiterlesen

Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.

Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ allein von ihrem Lebensalter abhing. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.

Die Kläger sind Beamte oder Soldaten, für die die besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen bzw. des Bundes maßgeblich sind. „Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 30.10.2014, Az. 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 u.a.“ weiterlesen