Erste Einrichtung dieser Art für eine Freiwillige Feuerwehr – Disziplinarverfahren gegen sieben Feuerwehrleute davon unberührt
Von Bernhard Schlütter
Plettenberg. Infolge der Auseinandersetzung innerhalb der Feuerwehr  hatte der Stadtrat am 2. Juli die Einrichtung einer Ombudsstelle für die  Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Diese Ombudsstelle nimmt nun am 15.  August ihre zunächst auf ein Jahr befristete Tätigkeit auf.
Unabhängig  davon wurden von Bürgermeister Ulrich Schulte Disziplinarverfahren  gegen sieben Mitglieder der Löschgruppe Holthausen eingeleitet.  Begründet werden diese mit „deren öffentlichkeitswirksamer  Vorgehensweise gegen den Wehrleiter“.
In einer Pressemitteilung informieren Robert Hotstegs als externer  Vertrauensanwalt und Hans-Peter Kapitain als zuständiger  Fachbereichsleiter der Stadt Plettenberg über Aufgaben und Möglichkeiten  der Inanspruchnahme der Ombudsstelle. Hier ist die Pressemitteilung im  Wortlaut:
Die
 Stadtverwaltung Plettenberg hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet,
 um Beschwerden und Anregungen, aber auch positive Erfahrungen von 
Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Mitgliedern der Feuerwehr Plettenberg
 entgegenzunehmen. Der in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Konflikt 
innerhalb der Feuerwehr soll so nach dem ausdrücklichen Willen des Rates
 versachlicht, bearbeitet und möglichst auch gelöst werden.
Es 
handelt sich um die erste Ombudsstelle dieser Art für eine Freiwillige 
Feuerwehr. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in 
Düsseldorf, die das Angebot ab Mitte August insbesondere telefonisch, 
per E-Mail und über eine spezielle Homepage online bereitstellt.
Vertraulich und transparent
“Wir
 übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten 
Vertrauensanwalts.”, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs (40) das Angebot 
zusammen. Die Ombudsstelle sei so organisiert, dass Hinweisgeber 
zunächst anhand einer Personalliste als Mitglied der Feuerwehr 
identifiziert werden. Sodann werden ihre Beschwerden, Anregungen und 
Hinweise erfasst. “Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet,
 sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden 
einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert 
bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen nämlich an die
 Feuerwehr der Stadt Plettenberg weitergeleitet werden, liegt immer beim
 Informanten.” Alle Emails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der 
anwaltlichen Schweigepflicht. Lediglich voll-anonyme Hinweise, deren 
Hinweisgeber nicht von der Ombudsstelle identifiziert werden konnten, 
verbleiben bei den Anwälten.
Will ein Beschwerdeführer, dass 
“seine” Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein 14-tägiger 
Austausch geplant. Halbjährlich wird die Ombudsstelle darüber hinaus 
über ihre Arbeit an den Rat der Stadt berichten. Teil der Berichte wird 
es auch sein, den jeweiligen Bearbeitungsstand der Beschwerden 
abzubilden. “Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem konkreten 
Anliegen geworden ist”, so Hotstegs.
Ab 15. August rund um die Uhr erreichbar
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwalt Robert Hotstegs und Rechtsanwältin Sarah Nußbaum.