Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 11.04.2019
::: Pressemitteilung 2/2019 :::
Berichte zur „neuen“ NRW-Verfassungsbeschwerde fehlerhaft
Landtag verankert Verfassungsbeschwerde in der Verfassung, sie gibt es bereits seit Januar 2019
Düsseldorf. Nachdem der Landtag am Mittwoch eine Änderung der Landesverfassung beschlossen hat, haben verschiedene Medien und Presseagenturen darüber berichtet, hierdurch sei die Verfassungsbeschwerde erstmalig auf Landesebene eingeführt worden. Dies ist falsch, wie der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs klarstellt. Die Individualverfassungsbeschwerde war bereits zum Jahresbeginn 2019 eingeführt worden, allerdings im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. „Damit können schon seit dem 1.1. Verfassungsbeschwerden in Münster erhoben werden. Die Verfassungsänderung stellt lediglich sicher, dass dies auch dauerhaft der Fall ist, unabhängig von einfachen Mehrheiten im Landtag.“
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