Akteneinsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 16.11.2010, Az. 9 AZR 573/09

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ein Recht auf Akteneinsicht in die Personalakte. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht. „Akteneinsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 16.11.2010, Az. 9 AZR 573/09“ weiterlesen

Keine Altersteilzeit wegen Personaleinsatzmanagement, Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Az. 12 Sa 733/10)

Ältere Arbeitnehmer öffentlicher Arbeitgeber haben aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ein Recht darauf, dass ihr Arbeitgeber über einen Antrag auf Altersteilzeit ermessensfehlerfrei entscheidet. Was sich zunächst nach grauer Theorie anhört, bedeutet für die betroffenen Angestellten und Dienststellen, dass vor allen Dingen die persönlichen und dienstlichen Belange gegeneinander abgewogen werden müssen. „Keine Altersteilzeit wegen Personaleinsatzmanagement, Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Az. 12 Sa 733/10)“ weiterlesen

bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10

Kurzkommentar:

Bereits im Frühjahr 2010 hatten wir auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.03.2010 hingewiesen, welche die Beförderungspraxis der Finanzverwaltungen für rechtswidrig erklärt hatte. Zugrunde lag bereits dieser Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach bei Beförderungsentscheidungen nicht nur die Gesamtnote berücksichtigt werden muss, sondern auch eine „Ausschärfung“ der gesamten Beurteilung stattzufinden hat. Dies bedeutet, dass auch Leistungsunterschiede bei einzelnen Beurteilungselementen berücksichtigt werden müssen.

Damals hatten wir die Frage gestellt, ob das OVG NRW sich dieser Rechtsprechung wohl anschließen würde, nachdem mehrere Jahre die Beförderungspraxis der Finanzverwaltung – auch nach 2004 – von den Gerichten nicht beanstandet wurde. Nun hat das OVG überraschend klar und überraschend schnell im Beschluss vom 25.11.2010 diese Frage beantwortet. Es hat sich ganz hinter die Entscheidung des HessVGH gestellt. Genauso wie dieses Gericht kommt es jetzt für NRW zu dem Ergebnis, dass die bisherige Beförderungspraxis der Oberfinanzdirektionen rechtswidrig ist. Wörtlich führt das Gericht in schnörkelloser Klarheit aus: „bisherige Beförderungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig – OVG bringt versteinerte Verhältnisse zum Tanzen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.11.2010, Az. 6 B 749/10“ weiterlesen

zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010

Das Gericht äußert sich zunächst zur Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers (für den die Stelle keine Beförderung darstellen würde) mit einem Beförderungsbewerber (der im Falle der Stellenbesetzung befördert werden würde). Das Gericht bezieht sich hier auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des OVG NRW, wonach eine solche Konkurrenz im Eilverfahren zu regeln ist. Das früher häufig vorgetragene Argument, die Übertragung eines Dienstpostens könne ohnehin im Hauptsacheverfahren erfolgen und daher sei kein eiliger Anordnungsgrund gegeben, wird nicht mehr aufrechterhalten. Die Verwaltungsgerichte stellen nunmehr maßgeblich darauf ab, dass der erfolgreiche Bewerber im Falle einer rechtswidrigen Dienstposteneinweisung einen erheblichen Eignungsvorsprung erlangen würde, der später zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre. Wenn aber die Einweisung rechtswidrig war, schafft ihm dies einen ungerechtfertigten Vorteil, der durch eine vorbeugende Maßnahme im Eilverfahren untersagt werden muss. „zum Vergleich von Bewerbern in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2010“ weiterlesen

Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010

Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln

Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. „Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010“ weiterlesen

Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010

gegen Rat und Clausen Schulschließungen: Richterliche Mediation angestrebt

 

VON ANSGAR MÖNTER
Bielefeld. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Schulschließungspläne der SPD-Grüne-FDP-Koalition haben Klage eingereicht gegen den Stadtrat und Oberbürgermeister Pit Clausen. Sie halten die Ablehnung des 40.000-Unterschriften-Bürgerbegehrens für unrechtmäßig. Entscheiden soll das Verwaltungsericht Minden.

„Unser Ziel ist aber nicht ein Klageverfahren, sondern eine richterliche Mediation“, erklärt Annette Davidsohn, mit Silke Schüler Vertretungsberechtigte des Bürgerbegeherens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“. Man wolle eine Einigung zwischen beiden Parteien – und vor allem Rechtssicherheit. Deshalb sei jetzt die Klage eingereicht worden. „Daür gibt es formal nur eine Frist von einem Monat“, erläutert Robert Hotstegs, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der das Bielefelder Bürgerbegehren juristisch vertritt. „Bürgerbegehren klagt, Neue Westfälische vom 20.11.2010“ weiterlesen

Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen. Die Klage hat Erfolg, wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied sich für den Beigeladenen. „Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010 (mit Kommentar)“ weiterlesen

Ernennung eines Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09

amtliche Leitsätze:

Die Ernennung des in einem Stellenbesetzungsverfahrens erfolgreichen Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, der in die Rechte der unterlegenen Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG eingreift.

 

Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegen, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.

 

Der Dienstherr muss nach Obsiegen im einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Ernennung angemessene Zeit zuwarten, um dem unterlegenen Bewerber die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu ermöglichen.

 

Einer dienstlichen Beurteilung fehlt die Aussagekraft für den Leistungsvergleich der Bewerber, wenn der für die Erstellung Zuständige keine Beiträge Dritter eingeholt hat, obwohl er die dienstliche Tätigkeit des beurteilten Bewerbers nicht aus eigener Anschauung kennt. „Ernennung eines Bewerbers ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 04.11.2010, Az. 2 C 16.09“ weiterlesen

Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10

1 B 1425/10
Beschluss
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

des … Antragstellers,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Dr. Obst & Hotstegs, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf,

gegen

die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 – 6, 40878 Ratingen,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Wolter – Hoppenberg, Südring-Center, Südring 4,59065 Hamm,

wegen eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte;
hier: Zurücknahme des Antrags auf Erlass einer Zwischenregelung über die Aussetzung der Vollziehung während des Beschwerdeverfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes

hat der 1. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 27. Oktober 2010
durch
die Richterin am Verwaltungsgericht    F e l s c h,

nach Zurücknahme des Antrags durch die Antragsgegnerin in Anwendung des § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO (Zuständigkeit der Berichterstatterin für die Entscheidung)

beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. „Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10“ weiterlesen

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