Sie dürfen uns treffen – auch in Leipzig!, Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss v. 28.10.2019, Az. 6 K 1337/15

„Treffen sich ein Anwalt und eine Mandantin“ – was wie der Anfang eines mittelmäßigen Witzes beginnt, beschäftigte nun das Verwaltungsgericht Leipzig knapp zwei Jahre lang (!) im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens.

Es stellte sich nämlich die Frage, welche Kosten notwendig im rechtlichen Sinne waren und ob hierzu auch die durch die Entfernung zusätzlich entstandenen Kosten unserer Düsseldorfer Kanzlei zählen, wenn das Verfahren doch in Leipzig geführt wird. Und war es auch notwendig Reisekosten der Mandantin abzurechnen, als sich diese mit ihrem Bevollmächtigten im laufenden Verfahren in Leipzig traf?

Das Verwaltungsgericht Leipzig kommt nun zu dem Ergebnis:

  • wir konnten „glaubhaft darlegen […], über relevante Fachkenntnisse des Wahlrechts und der Wahlanfechtung zu verfügen.“ Danke.
  • Gleichwohl stehen auch in Leipzig Fachanwälte zur Verfügung. Diese wären (fahrtkosten-)günstiger.
  • Für jede Tatsacheninstanz wird – soweit nicht ein Schriftwechsel ausreichend erscheint – grundsätzlich eine Informationsreise des Mandanten zum Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähig angesehen. Ein solches Treffen darf auch in Leipzig stattfinden.
„Sie dürfen uns treffen – auch in Leipzig!, Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss v. 28.10.2019, Az. 6 K 1337/15“ weiterlesen

teilweise Aufhebung des Widerspruchsbescheids im Rahmen der Besetzung einer Entsendepfarrstelle, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Urteil v. 08.04.2019, Az. KVwG 5/2017 (jetzt: KVwG 5/2018)

Bereits im Rahmen eines Eilverfahrens hatte das Kirchliche Verwaltungsgericht der Ev.-Lutherischen Landeskirche Sachsens festgestellt, dass es einen sehr eingeschränkten Rechtsschutz für Kirchengemeinden auch bei Entsendepfarrstellen gebe. Nach dem Beschluss vom 11.11.2018, der die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herstellte, lag es im Zuständigkeitsbereich der Landeskirche den Monierungen des Gerichts Rechnung zu tragen. Nachdem dies nicht geschehen war, hob das Verwaltungsgericht nunmehr den angefochtenen Bescheid im Hauptsacheverfahren teilweise auf.

Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

„teilweise Aufhebung des Widerspruchsbescheids im Rahmen der Besetzung einer Entsendepfarrstelle, Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Urteil v. 08.04.2019, Az. KVwG 5/2017 (jetzt: KVwG 5/2018)“ weiterlesen

Nichtzulassung einer Revision im baden-württembergischen Disziplinarrecht, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.06.2017, Az. BVerwG 2 B 84.16

Im Rahmen eines älteren Verfahrens unserer Kanzlei haben wir seinerzeit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sehr umfänglich mit unserer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angegriffen.

Die Beschwerde hatte im Ergebnis keinen Erfolg, hat aber eine Vielzahl von Detailsfragen zum Landesdisziplinarrecht in Baden-Württemberg klären können.

„Nichtzulassung einer Revision im baden-württembergischen Disziplinarrecht, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.06.2017, Az. BVerwG 2 B 84.16“ weiterlesen

Rätselraten um Nachzeichnung für Gleichstellungsbeauftragte, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2019, Az. 10 K 12452/16

Selten hat ein Urteil so deutlich gemacht, dass das Gericht ein klägerisches Anliegen und womöglich sogar den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht erfasst hat. Überdies zeigt die Entscheidung aber auch, dass nach einem sehr positiven richterlichen Hinweis vorab durchaus jederzeit mit Kehrtwenden des Gerichts gerechnet werden muss.

Der Sachverhalt ist überschaubar: eine Gleichstellungsbeauftragte in der Bundesagentur für Arbeit machte gegenüber dem Dienstherrn ihren Anspruch aus § 28 BGleiG auf fiktive Nachzeichnung und Umsetzung der fiktiven Nachzeichnung geltend. Zunächst außergerichtlich, dann im Widerspruchs- und im vorliegenden Klageverfahren. Der Anspruch wurde zunächst von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt, nun auch gerichtlich bestätigt.

Während die Agentur schon davon ausging, dass kein Anspruch auf fiktive Nachzeichnung als solcher bestehe, lehnt das Gericht nun die Klage ab, weil eine Beförderung in der Zukunft wegen des Erreichens des Endamtes nicht mehr stattfinden könne, für einen Schadensersatzanspruch fehle es an einem außergerichtlichen Vorverfahren.

Nach unserer Bewertung ist (unverändert) sowohl die Rechtsauffassung der Behörde, vor allem nun aber auch die erstinstanzliche Entscheidung grundlegend falsch.Wir sind nämlich der Auffassung:

„Rätselraten um Nachzeichnung für Gleichstellungsbeauftragte, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2019, Az. 10 K 12452/16“ weiterlesen

Besetzungsrüge und Befangenheitsanträge im kirchlichen Disziplinarverfahren (hier: unbegründet), Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 29.10.2019, Az. 0134/1-2018

Wie bereits zum Beschluss vom 16.11.2018 angemerkt wurde, hatte die Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD dort in „Überbesetzung“ (drei Richter/innen statt eines Richters/einer Richterin) entschieden. Damit war aus Sicht des Beklagten über die Befangenheit des ursprünglichen Vorsitzenden nicht ordnungsgemäß entschieden und das Gericht im Vorsitz nicht ordnungsgemäß besetzt. Hiergegen erhob er eine Besetzungsrüge.

Daneben machte er auch die Besorgnis der Befangenheit gegen die weiteren Mitglieder der Disziplinarkammer geltend, weil sich diese mit dem „überbesetzten“ Beschluss Entscheidungsbefugnisse angemaßt hatten, die ausdrücklich dem Wortlaut des kirchlichen Disziplinargesetzes widersprachen.

„Besetzungsrüge und Befangenheitsanträge im kirchlichen Disziplinarverfahren (hier: unbegründet), Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, Beschluss v. 29.10.2019, Az. 0134/1-2018“ weiterlesen

Softwareumstellung am 04.11.2019

Am Montag, 04.11.2019 wollen wir unsere Kanzleisoftware, die sozusagen „Hinter den Kulissen“ in allen Akten mitarbeitet umstellen. Damit wir uns darauf konzentrieren können, kann es passieren, dass Sie uns vorübergehend nicht direkt per Telefon, Fax oder Email erreichen und nicht die zeitnah gewünschte Antwort von uns erhalten. Wir bitten das zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.

Danke.

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

„Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06“ weiterlesen

Flyer informiert ab Ende September

Um hauptamtlich Mitarbeitende und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besser über die Kontaktmöglichkeiten und das Angebot der Ombudsstelle Feuerwehr zu informieren, wird in den nächsten Tagen ein aktueller Flyer erscheinen. Er stellt in aller Kürze das Verfahren der Ombudsstelle dar und informiert auch über die Mitglieder der Lenkungsgruppe, die in der Verwaltung der Stadt Plettenberg die (ggf. anonymisierten) Hinweise der Ombudsstelle weiterbearbeiten.

Flyer 2019

Wenn Sie Fragen zu dem Flyer haben oder einzelne Exemplare per Email oder Post erhalten möchten, kontaktieren Sie uns gerne hier.

Telefon-/Fax- und Internet-Umstellung am 26.08.2019

Am Montagvormittag, 26.08.2019 soll zwischen ca. 8.00 Uhr und 13.00 Uhr unser Telefon- und Internetanschluss durch die Deutsche Telekom umgestellt werden. Diese Umstellung ist zwingend erforderlich. Hierbei kann es passieren, dass Sie uns vorübergehend nicht per Telefon, Fax oder Email erreichen können und nicht die zeitnah gewünschte Antwort von uns erhalten. Wir bitten das zu entschuldigen und hoffen auf eine schnelle, problemlose Umstellung.

Nach der Umstellung sind wir wieder unter unseren üblichen Kontaktdaten unverändert erreichbar.

Danke für Ihr Verständnis.

Die mobile Version verlassen